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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10

Wortprotokoll

Ich sehe mich veranlasst, die Fragestellung nochmals etwas einzuordnen. Wir reden hier nur über die Frage, ob eine bestehende Leitung des Übertragungsnetzes, welche ein Moor oder eine Moorlandschaft tangiert, vom Sachplanverfahren ausgenommen werden soll. Es geht also nur um die Frage, wann vom Grundsatz in Absatz 1, den wir vorhin oppositionslos gutgeheissen haben, abgewichen werden soll.

In Absatz 4 sagen der Bundesrat, der Nationalrat und auch wir, wann Absatz 1 keine Anwendung findet, und dann werden die Sachverhalte aufgezählt. Es ist aber natürlich nicht so, wie es meine Sitznachbarin, Frau Ständerätin Z'graggen, gesagt hat, dass der verfassungsrechtliche Moorschutz aufgehoben würde, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen. Die Kommissionsmehrheit möchte einfach nicht nur auf die Verfassung referenzieren, sondern auch auf die Umsetzungsgesetzgebung. Der Moorschutz gemäss der Verfassung ist im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz umgesetzt. Deshalb finden Sie auf Seite 5 der deutschsprachigen Fahne Buchstabe b Ziffer 3 gemäss Antrag der Mehrheit, wonach bei Mooren und Moorlandschaften nach den Artikeln 23a und 23b NHG ein Verzicht auf ein Sachplanverfahren nur infrage kommt, wenn darin keine wesentliche Beeinträchtigung der Schutzziele vorliegt. Damit ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit dem Moorschutz genügend Rechnung getragen. Die Verfassung wird damit nicht verletzt. [GZ]

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.

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