Jost Marc · Nationalrat · 2026-06-11
Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11
Wortprotokoll
Welches ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen, um einen Vorstoss einschätzen zu können? Genau, sie lautet: Gibt es Handlungsbedarf? Die Antwort im Falle der Motion Friedli Esther lautet: Nein. In den Beratungen haben wir gehört, dass den Behörden in den letzten fünf Jahren 12 problematische Fälle von sogenannten Telefonehen bekannt geworden sind. Diese Zahl zeigt uns zweierlei auf: Erstens, es handelt sich nicht um ein Massenphänomen, und zweitens - und noch wichtiger -, die heutigen Instrumente funktionieren. Unsere Behörden können Missbrauch erkennen und in solchen Fällen einschreiten, insbesondere dort, wo konkrete Hinweise auf Zwang, Missbrauch oder Umgehungstatbestände bestehen.
Ich halte im Namen der Minderheit fest: Zwangsheiraten lehnen wir entschieden ab, ebenso Minderjährigenehen oder missbräuchliche Umgehungen unseres Migrationsrechts. Solche Fälle müssen bekämpft werden, und sie werden heute bereits bekämpft. Das zentrale Problem dieser Motion liegt aber aus Sicht der Minderheit darin, dass sie einen Automatismus verlangt. Künftig soll jeder Familiennachzug ausgeschlossen werden, sobald eine Ehe in Abwesenheit eines Ehepartners geschlossen wurde, unabhängig von der konkreten Situation. Und genau das ist problematisch, denn eine Stellvertreterehe bedeutet nicht automatisch eine Zwangsheirat oder eine Scheinehe. In gewissen Ländern sind solche Eheschliessungen rechtlich zulässig, sofern beide Ehepartner zustimmen. Und bereits heute prüft die Schweiz bei der Anerkennung solcher Ehen, ob sie mit unserem Ordre public vereinbar sind, also insbesondere, ob eine freie Zustimmung vorliegt, keine Minderjährigenehe besteht und keine Umgehung des Ausländerrechts vorhanden ist. Hinzu kommen bereits heute strenge Voraussetzungen für den Familiennachzug, das bedeutet: gemeinsame Wohnung, finanzielle Unabhängigkeit, Sprachkenntnisse und Integrationskriterien.
Die Motion geht deshalb viel weiter, als es in diesem Bereich nötig wäre. Stellen wir uns ein Ehepaar vor, das mehrere Jahre gemeinsam in seinem Herkunftsland gelebt hat, gemeinsame Kinder hat, und dass dort eine Stellvertreterehe zustande kam, weil der Mann im Militärdienst war oder weil eine Krankheit oder eine Abwesenheit aus anderen zwingenden Gründen dazu führte, dass die Ehe in Abwesenheit geschlossen wurde. Dann tritt die Situation ein, dass ein Krieg ausbricht, politische oder religiöse Verfolgung eintritt und eine Flucht für einen Ehepartner notwendig ist. Er flieht in die Schweiz und erhält hier Asylschutz. Die Frau und die Kinder bleiben zurück. Nach Annahme dieser Motion könnte diese Familie trotz echter und gelebter Familiengemeinschaft nicht mehr zusammengeführt werden - einzig aufgrund der Form der Eheschliessung.
Das Recht auf Familienleben, auch der Mehrheitssprecher hat es erwähnt, ist durch unsere Bundesverfassung geschützt, ebenso durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Einschränkungen solcher Grundrechte müssen verhältnismässig sein, und genau das ist bei diesem Automatismus nicht gegeben und problematisch. Denn eine pauschale Regelung würde den Behörden jede Möglichkeit nehmen, die konkrete familiäre Situation zu prüfen, etwa die Dauer der Ehe, das Vorhandensein gemeinsamer Kinder und die tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft. Gerade die Einzelfallprüfung würde mit dieser Motion faktisch ausgeschlossen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass er nicht pauschal verbietet, sondern differenziert prüft.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit: Lehnen Sie diese Motion ab.