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Lohr Christian · Nationalrat · 2026-06-11

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihren Sitzungen vom Mai 2026 die vom Kanton Jura am 13.[NB]Juni 2024 eingereichte Initiative vorgeprüft. Die Standesinitiative verlangt, das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung dahin gehend anzupassen, dass Anspruchsberechtigte leichter oder sogar automatisch Zugang zu Ergänzungsleistungen haben. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Der Ständerat beschloss am 16.[NB]Juni 2025 mit 24 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Erlauben Sie mir, einige Erwägungen der Kommission bekannt zu geben. Aus Sicht der Kommission sollten der schwierige Zugang zu Ergänzungsleistungen sowie die hohen Nichtbezugsquoten sorgfältig und vertieft analysiert werden. Sie begrüsst daher, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben und kürzlich veröffentlicht hat. Die Studie sollte insbesondere eine Bestandsaufnahme der kantonalen Informations- und Anmeldungspraktiken liefern sowie Good Practices und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Aus ihr geht allgemein hervor, dass es zwar kantonale und damit auch kulturelle Unterschiede gibt, der Zugang zu Ergänzungsleistungen insgesamt aber durchaus gut funktioniert und auch der Informationsauftrag klar erfüllt wird.

Obschon Verbesserungen zweifellos möglich und sogar wünschenswert sind, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass das aktuelle Recht ausreicht und insbesondere bei dessen Umsetzung durch die Kantone Handlungsspielraum besteht. Die SGK-N hält erfreut fest, dass im Rahmen der erwähnten Studie eine Liste der Good Practices erstellt wurde, und erwartet, dass diese als Grundlage für die Verbesserung der Informationen an die Anspruchsberechtigten verwendet wird.

Mehrfach wurde in unserer Kommission die Bedeutung der Ergänzungsleistungen erwähnt und auch inhaltlich nicht infrage gestellt. Es geht also nicht darum, ob wir Ergänzungsleistungen wollen oder nicht, sondern nur, wie wir die Informationen an die Berechtigten weiterleiten. Die Kommissionsmehrheit kommt zum Schluss, dass das in der Initiative erwähnte Problem erkannt ist und seriös angegangen wird. Sie ist ferner der Ansicht, dass es für eine automatische Gewährung von Ergänzungsleistungen eines äusserst aufwendigen Mechanismus bedürfte und dies derzeit nicht notwendig ist.

Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, um so einen vereinfachten und unbürokratischen Zugang zu Ergänzungsleistungen sicherzustellen und die Nichtbezugsquote zu reduzieren. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine vernünftige Initiative, die den für pragmatische und wirksame Lösungen erforderlichen Handlungsspielraum belässt.

Ich wiederhole zum Schluss noch einmal: Ihre Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.