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Candinas Martin · Nationalrat · 2026-06-11

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11

Wortprotokoll

Der Zivilschutz steht seit Jahren vor einem erheblichen Alimentierungsproblem. Zahlreiche Organisationen haben Mühe, ihre Bestände aufrechtzuerhalten und ihre Aufgaben langfristig zu erfüllen. Mit meiner Motion unterbreite ich Ihnen einen pragmatischen und umsetzbaren Vorschlag, um diesem Problem entgegenzuwirken. Konkret geht es um Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung, also um Personen, die dauerhaft in unserem Land leben, hier arbeiten und ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Diese sollen künftig analog zu Schweizer Männern schutzdienstpflichtig werden. Leisten sie den Dienst nicht, sollen sie analog zu den Schweizer Männern eine Abgabe schulden.

Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht hat das Potenzial, das Alimentierungsproblem im Zivilschutz zu entschärfen. Zudem könnte sie einen Beitrag zu einer noch besseren Integration leisten. Auch würden Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung analog zu den Schweizern einen Beitrag für die Sicherheit und die Gesellschaft leisten. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz sind diese beispielsweise auch der Feuerwehrpflicht unterstellt.

Die Auswirkungen auf die Alimentierung der Zivilschutzorganisationen sind vielversprechend. So leben heute rund 78[NB]000 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im dienstpflichtigen Alter in der Schweiz, rund 6000 pro Jahrgang. Das heisst, es könnte mit jährlich rund 6000 zusätzlichen Rekrutierungspflichtigen gerechnet werden. Wenn die gleichen Bedingungen bezüglich Tauglichkeit angewendet werden wie bei den Schweizer Männern, könnten theoretisch rund 4800 zusätzliche Schutzdienstpflichtige gewonnen werden.

Mit dieser Gesetzesanpassung würden nicht nur zusätzliche Angehörige des Zivilschutzes gewonnen. Die Massnahme hätte auch eine integrative Wirkung. Wer dauerhaft in unserem Land lebt, profitiert von dessen Sicherheit und Stabilität. Darum ist es auch legitim, dass diese Menschen einen Beitrag zu deren Erhaltung leisten.

Der Bundesrat lehnt die Motion mit dem Hinweis ab, die Dienstpflicht sei eine Bürgerpflicht. Ausländerinnen und Ausländer seien in der Schweiz auf Bundesebene von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Entsprechend sei eine Dienstpflicht eine Ungleichbehandlung. Weiter schreibt er auch, dass volljährige in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer bereits heute gemäss geltendem Gesetz freiwillig Zivilschutz leisten könnten. Er übersieht aber, dass keine Ausländerin und kein Ausländer verpflichtet ist, hier eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen.

Dieser bescheidene Dienst für die Sicherheit unseres Landes darf von allen erwartet werden. Es scheint, als sei der Bundesrat von seiner Begründung aber auch nicht vollends überzeugt. Er anerkennt in der Antwort nämlich selbst - das sieht man, wenn man die Antwort bis zum Schluss liest -, dass eine stärkere Beteiligung der ausländischen Wohnbevölkerung an der Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems geprüft werden soll. Genau darum geht es bei meiner Motion.

Ich bin überzeugt, dass wir die Diskussion nicht auf die lange Bank schieben sollten. Die Herausforderungen im Zivilschutz bestehen bereits heute. Es ist völlig gerechtfertigt, dass auch in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer einen ebenbürtigen Dienst für die Sicherheit der Schweiz im Bereich des Bevölkerungsschutzes leisten. Mit dieser Motion erhalten wir die Möglichkeit, einen konkreten Beitrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes zu leisten.

Entsprechend bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.