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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-06-15

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-15

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass der Kommissionssprecher jetzt klar und deutlich gesagt hat, der Kerngehalt der Grundrechte sei unantastbar - so, wie es in der Verfassung steht und eben absolut gilt. Nun, weshalb lanciere ich diese Diskussion? Der Grund ist, dass dieser Grundsatz während der Covid-Zeit nicht eingehalten wurde, sondern der Kerngehalt der Grundrechte angetastet wurde, mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und dem Argument, man müsse Dritte schützen. Das ist vom Bundesgericht so auch geschützt worden. Da bin ich verfassungsrechtlich ganz klar anderer Meinung, und ich möchte das nochmals ausführen.

Zum Kerngehalt der Grundrechte gehört zum Beispiel die Menschenwürde - es geht auch um diese -, aber ein Grundrecht ist auch die persönliche Freiheit. Was ist der Kerngehalt der persönlichen Freiheit? Der Kerngehalt der persönlichen Freiheit ist das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit. Hier habe ich immer anzusetzen versucht. Es geht mir, das ist klar, um die Zwangsmedikation - nicht um die Medikation - in psychiatrischen Kliniken, in Altersheimen, in Pflegeheimen und entsprechend auch in Spitälern. Es geht mir um die Zwangstherapien in psychiatrischen Kliniken. Sie haben vielleicht auch schon Studien gelesen, in denen diese Problematik dargelegt und in denen aufgezeigt wird, was Zwangsmedikation und Zwangstherapien in psychiatrischen Kliniken bedeuten. Ich spreche auch von behördlichen Anordnungen, von Zwangsimpfungen von Kindern, wenn die Eltern uneinig sind. Das hören oder lesen Sie wahrscheinlich selten oder gar nie in den Medien, aber das gibt es in unserem Land auch oft.

Wenn ich einen Vergleich mit dem Kerngehalt der Grundrechte ziehe, sehe ich, dass das Aspekte sind, die während der Covid-Zeit massiv eingeschränkt wurden. Die Zertifikatspflicht verstiess meines Erachtens, das habe ich damals gesagt, gegen Artikel 36 Absatz 4 der Bundesverfassung. Das möchte ich hier nochmals betonen. Der Kerngehalt der Grundrechte und seine Unantastbarkeit sind letztlich ein Ausfluss aus den Lehren des Zweiten Weltkriegs und des Naziregimes; ich darf da an die Nürnberger Prozesse erinnern. Der Kerngehalt der Grundrechte ist eben absolut unantastbar. Ich bin froh, wenn das künftig so eingehalten wird. Der Kommissionssprecher hat nun auch betont, dass der Kerngehalt unantastbar ist.

In diesem Sinne ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück.