Jost Marc · Nationalrat · 2026-06-16
Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-16
Wortprotokoll
Niemand in diesem Rat bestreitet, dass Straftaten im Umfeld von Bundesasylzentren ernst genommen werden müssen. Straffälliges Verhalten ist nicht akzeptabel, unabhängig davon, von wem es ausgeht. Die Bevölkerung hat Anspruch auf Sicherheit, und auch die grosse Mehrheit der Asylsuchenden leidet unter dem Verhalten einzelner Intensivtäter.
Die Motion verlangt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) Ausgangssperren oder gar Haft von bis zu zehn Tagen gegen Asylsuchende anordnen kann. Was das konkret bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Stellen wir uns einen Asylsuchenden vor, gegen den nach einer Auseinandersetzung zum Beispiel vor einem Einkaufszentrum ein Strafverfahren eröffnet wird, vielleicht wegen Rangelei oder des Verdachts auf Diebstahl. Noch bevor ein Gericht diese Vorwürfe prüft, könnte das SEM gemäss dieser Motion eine Ausgangssperre oder sogar Haft anordnen - nicht ein unabhängiges Gericht in einem ordentlichen Strafverfahren, sondern eine Verwaltungsbehörde.
Genau das entspricht nicht unserem schweizerischen Staatsverständnis. In der Schweiz trennen wir zwischen Verwaltung, Polizei und Justiz, und gerade darin liegt die Stärke eines Rechtsstaats. Macht wird aufgeteilt, kontrolliert und begrenzt. Wir geben einer Behörde nicht gleichzeitig die Rolle von Aufsicht, Anklage und sanktionierender Stelle. Der Bundesrat weist deshalb zu Recht darauf hin, dass das SEM verfassungsrechtlich weder für Strafverfolgung noch für Strafvollzug zuständig ist. Denn Ausgangssperren oder Haft von bis zu zehn Tagen stellen erhebliche Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und damit in ein zentrales Grundrecht dar. Es handelt sich faktisch um Massnahmen, die in einem Rechtsstaat wie der Schweiz ausschliesslich durch die zuständigen Strafbehörden unter gerichtlicher Kontrolle angeordnet werden dürfen.
Hinzu kommt: Der Staat handelt bereits. Die Kantone sind zuständig für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um die Bundesasylzentren. Sie verfügen entsprechend auch über strafrechtliche Mittel gegen Personen, die Straftaten begehen oder die öffentliche Sicherheit gefährden, wie beispielsweise die Untersuchungshaft. Gleichzeitig laufen auf Bundesebene zahlreiche Reformen, zum Beispiel mit der Asylstrategie 2027, und seit Juni 2025 arbeitet auch eine nationale Taskforce gegen kriminelle Intensivtäter daran, Vollzugslücken zu schliessen und Massnahmen konsequenter anzuwenden.
Jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt: Erst gerade hat das Parlament Verschärfungen in genau diesem Bereich beschlossen. Diese Verschärfungen wurden zu Beginn dieser Session, am 1.[NB]Juni 2026, in Kraft gesetzt. Neu kann das SEM zusätzliche Disziplinarmassnahmen anordnen und in akuten Gefahrensituationen auch eine vorübergehende Festhaltung von bis zu 72 Stunden verfügen. Es wurde also bereits gehandelt. Wir müssen uns daher fragen: Braucht es wirklich weitere Sondermassnahmen, die rechtsstaatlich höchst fragwürdig sind und neue juristische Unsicherheiten provozieren? Oder laufen wir Gefahr, mit symbolischer Härte vor allem Politik für die Schlagzeilen zu machen, statt rechtsstaatlich saubere und wirksame Lösungen umzusetzen?
Der Nationalrat hat am 11.[NB]März bereits eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion angenommen. Heute haben Sie die Gelegenheit, die jüngsten Entwicklungen, wie ich sie beschrieben habe, zu berücksichtigen und diesen Entscheid zu korrigieren, der zwar verständlicherweise aus einem Sicherheitsbedürfnis entstanden ist, aber auf ein falsches Mittel setzt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen. Wie der Mehrheitssprecher bereits gesagt hat: Die Motion wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.