Lexipedia

preparatory:AB 377394

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Vorlage am 18. Februar 2026 verabschiedet. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung des Once-only-Prinzips im stationären Gesundheitsbereich zu schaffen. Künftig sollen Leistungserbringende die erforderlichen Daten nur noch an eine zentrale, vom Bundesamt für Statistik betriebene Plattform übermitteln müssen.

Bereits heute enthält das KVG mit Artikel 59a Ansätze einer einmaligen Datenerhebung. Die bestehenden Bestimmungen sollen jedoch neu strukturiert und weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck wird Artikel 59a KVG aufgehoben und sein Regelungsgehalt in die neuen Artikel 22 und 22a E-KVG überführt. Ergänzend sind Anpassungen in weiteren Sozialversicherungsgesetzen erforderlich, namentlich im Unfallversicherungsgesetz, im Militärversicherungsgesetz und im Invalidenversicherungsgesetz. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Datennutzung auch in diesen Bereichen auf einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage erfolgen kann. Ziel der Vorlage ist natürlich der Abbau von Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung, die Entlastung der Spitäler, die Verbesserung der Datenqualität usw.

Die Vorlage ist primär eine Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsvorlage und basiert nicht zuletzt auf FDP-Motionen aus dem Parlament. Sie soll die Datennutzung im Gesundheitswesen effizienter machen, die Belastung der Spitäler reduzieren und gleichzeitig bessere Grundlagen für Tarife, Planung und Aufsicht schaffen. Kritische Diskussionen innerhalb unserer Kommission gab es vor allem betreffend Datenschutz, Zugriffsrechten auf Einzeldaten und Governance der gemeinsamen Datenplattform.

Wir haben dann am 7. Mai drei Themen vertieft diskutiert. Die drei Themen waren Vertraulichkeit und Datenschutz, Mehraufwand für die Verwaltung und die Administration sowie die Finanzierung. Diese Themen konnten befriedigend geklärt werden. Jedoch gab es seitens einiger Kommissionsmitglieder das Anliegen, dass doch bitte der Zweitrat auch das BFS noch anhören möge, damit geprüft werden kann, wie hoch gegebenenfalls der Zusatzaufwand ist. Bezüglich der Finanzierung wurde auch erwähnt, dass diese langfristig via Digisanté geht und sich die derzeitige Kürzung bei Digisanté kontraproduktiv auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen auswirken kann - einfach damit Sie sich das in der Budgetberatung dann nochmals überlegen.

In der Eintretensdebatte gab es zwei Anträge, welche beide mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt wurden. Es gab einen Antrag auf Nichteintreten mit der Begründung, dass der Bund noch kein erfolgreiches IT-Projekt geführt habe, und mit der Befürchtung, dass diese Vorlage Tür und Tor für eine staatliche, zentrale Einheitsversicherung öffnen würde. Der zweite Antrag, ebenfalls abgelehnt mit 17 zu 8 Stimmen, war ein Antrag auf Rückweisung mit dem Auftrag, keine zentrale Plattform vorzulegen.

In der Detailberatung in der Kommission gab es vier Anträge, welche keine Mehrheit fanden und auch nicht aufrechterhalten wurden. Die einzige Anpassung, welche Ihnen Ihre Kommission, wenn auch sehr knapp, mit Stichentscheid, beantragt, ist die Ergänzung von Artikel 22a Absatz 5bis. Diese Präzisierung soll sicherstellen, dass die Datenempfänger, insbesondere die Leistungserbringenden, formalisiert die Möglichkeit erhalten, Änderungen und Ergänzungen betreffend die zu erhebenden Daten zu beantragen. Damit soll das Verfahren beim BFS präzisiert werden, um sicherzugehen, dass die Leistungserbringenden mit einbezogen werden, da kein Projekt ohne Leistungserbringer funktionieren kann. Eine starke Minderheit - ich habe es gesagt, der Beschluss wurde mit Stichentscheid gefasst - folgte der Verwaltung, welche den Antrag ablehnte. Diese starke Minderheit vertrat die Ansicht, die Zielsetzung sei zwar zu unterstützen, aber das KVG sei der falsche Ort, um dies zu regeln. Sie bestätigt, dass die Stakeholder angehört und einbezogen werden sollen, aber gemäss Verwaltung soll das BFS entscheiden, wie das geschehen soll. Zudem befürchtet die Minderheit, dass ein Widerspruch zum Bundesstatistikgesetz entsteht. Der Antrag wurde, wie gesagt, sehr knapp angenommen; es war ein Stichentscheid bei 12 zu 12 Stimmen.

Kurz und knapp: Ich möchte der Verwaltung für die Zusammenarbeit danken und bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen und die drei Minderheitsanträge abzulehnen.