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Graber Michael · Nationalrat · 2026-06-17

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-17

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2026 die Motion Würth 25.4153 beraten, die der Ständerat bereits am 15. Dezember des letzten Jahres angenommen hat. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, die Verabschiedung neuer Empfehlungen zum mässigen Alkoholkonsum zurückzustellen, bis die Ergebnisse der laufenden Unati-Studie vorliegen und mit einbezogen werden können. Vor der Verabschiedung neuer Empfehlungen sind auch die betroffenen Kreise anzuhören.

Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) hat am 2. März 2026 einen neuen Grundlagenbericht zum Zusammenhang zwischen Alkohol und Gesundheit verabschiedet und beschlossen, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

Die gesamte Kommission ist sich bewusst, dass der Konsum von Alkohol grundsätzlich schädlich für die Gesundheit ist. Bei der vorliegenden Motion geht es aber um etwas anderes. Es geht darum, dass der Bundesrat zuwarten soll, bis er neue Empfehlungen zum massvollen Alkoholkonsum herausgibt. Schliesslich soll die erwähnte Studie bereits im Jahr 2028 abgeschlossen werden, und die Erkenntnisse daraus sollen doch bitte in den künftigen Empfehlungen berücksichtigt werden.

Im Vordergrund der Motion steht der massvolle gelegentliche Konsum, wie wir alle hier, insbesondere während der Session, ihn pflegen. Staatliche Empfehlungen greifen übermässig in das individuelle, eigenverantwortliche Handeln ein. Bei solchen Empfehlungen ist generell Zurückhaltung geboten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit reichen die wissenschaftlichen Grundlagen aktuell schlicht nicht aus, um solche Empfehlungen herauszugeben. Auch die EKSN hat in ihrem Grundlagenbericht eingeräumt, dass sich anhand der derzeit verfügbaren Daten schlicht nicht beurteilen lässt, welche Auswirkungen ein geringer, nicht täglicher Alkoholkonsum auf die Gesundheit hat. Zudem ist der Alkoholkonsum in den letzten Jahren auch ohne Richtlinien deutlich zurückgegangen. Die Leute sind risikobewusster als noch vor ein paar Jahren, auch ohne staatliche Eingriffe. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die vorliegende Motion anzunehmen.

Dagegen beantragt eine Minderheit Piller Carrard, die Motion abzulehnen. Aus ihrer Sicht ist eine sachliche und objektive Aufklärung über die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf die Gesundheit zentral. Schliesslich müsse der Bund gemäss Artikel 105 der Bundesverfassung den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung tragen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.