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Gössi Petra · Ständerat · 2026-06-17

Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Um es gleich vorwegzunehmen: Die Stellungnahme des Bundesrates hat mich enttäuscht, aber nicht einfach deshalb, weil er die Ablehnung meiner Motion beantragt hat; ich erkläre Ihnen das gerne. Bei einem Antrag auf Ablehnung hätte ich erwartet, dass der Bundesrat das mit dem Hinweis tut, das SEM sei solche Projekte bereits am Aufgleisen und die Motion genau deshalb gar nicht mehr notwendig. Die Stellungnahme sagt aber etwas ganz anderes aus. Sie lässt nämlich offen, ob der Bundesrat die Einrichtung von Rückkehrzentren tatsächlich unterstützen wird, wie dies verschiedene Medien Anfang Monat berichtet haben.

Beim Lesen der Stellungnahme des Bundesrates habe ich den Eindruck erhalten, dass der Bundesrat solche Zentren nur unterstützen will, solange die EU die Richtung vorgibt. Natürlich sind solche Projekte riskant, und natürlich können sie scheitern, und natürlich wird uns das Geld kosten. Die Stellungnahme des Bundesrates erweckt aber den Eindruck, als sei blosses Abwarten ausreichend, und da bin ich nun ganz klar anderer Meinung. Wir sind ein eigenständiges Land mit einer eigenständigen Politik, und deshalb müssen wir auch in der Asylpolitik eigene Pflöcke einschlagen.

Unser Asylsystem ist am Anschlag. Das hören wir regelmässig aus den Kantonen, aus den Gemeinden. Das haben wir nun auch heute Vormittag wieder diskutiert. Der Druck ist massiv, das haben uns auch die Debatten der vergangenen Monate im Zusammenhang mit der Diskussion über die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" aufgezeigt. Wir haben Pendenzen, überlastete Strukturen, Wegweisungen, die nicht vollzogen werden. Das alles ist heute leider Alltag. Wenn Sie nun ernsthaft sagen, dass wir in der Asylpolitik keine zusätzlichen Instrumente brauchen, dann blenden Sie meines Erachtens diese Realität schlicht und einfach aus. "Return hubs" können ein solches Instrument sein. Denn mit der Motion verlange ich ja nur, dass endlich Schluss ist mit dem Zuwarten. Wir müssen zusätzliche Instrumente schaffen, damit ausreisepflichtige Personen die Schweiz auch tatsächlich verlassen und nicht jahrelang im Land bleiben.

Die EU hat mit der neuen Rückführungsverordnung eine Kursänderung vorgenommen. Die Verordnung bietet die Rechtsgrundlage, um Ausreisepflichtige in Rückführungszentren in Drittstaaten ausserhalb der EU zu bringen. Und was macht der Bundesrat? Er bringt im Wesentlichen drei Argumente vor, weshalb die Schweiz vorerst im Beobachterstatus verbleiben soll. Im Klartext heisst das: Europa beginnt zu handeln, und wir schauen zu. Damit machen wir uns aber zu einer attraktiven Ausweichdestination für Asylsuchende, weil wir weniger strenge Regeln haben.

Nun aber zu den drei Argumenten, die der Bundesrat gegen die Motion vorbringt.

Das erste Argument sind Misserfolge in der Vergangenheit. Ja, natürlich gab es Projekte, die nicht funktioniert haben. Das bestreite ich nicht. Aber die richtige Reaktion darauf ist doch nicht zu sagen: Dann machen wir gar nichts und beobachten. Die Reaktion muss vielmehr sein: Dann machen wir es besser. Sich auf alte Beispiele zu berufen, um neue Möglichkeiten gar nicht erst anzugehen, ist defensiv. Das genügt dem Anspruch an eine vorausschauende Politik nicht.

Zum zweiten Argument, den Risiken und Abhängigkeiten von Rechtsstaaten: Abhängigkeiten und Risiken kennen wir aus jedem Migrationsabkommen und aus jeder Rückübernahmevereinbarung. Gerade deshalb ist es die Aufgabe des Bundesrates, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Risiken begrenzt sind, mit klaren Verträgen, mit der Verknüpfung von Bedingungen und Leistungen und zum Beispiel auch mit Ausstiegsklauseln.

Dann komme ich noch zum dritten Argument, dass die Externalisierung das nationale System nicht ersetzt. Natürlich ist es richtig, dass Rückkehrzentren unser nationales System nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass auf dieses Instrument zu verzichten ist. Rückkehrzentren sind ein zusätzliches Werkzeug für besonders schwierige Fälle, in denen der Vollzug im Herkunftsstaat blockiert ist. Wer dieses Werkzeug nicht einmal vorbereiten will, nimmt Vollzugsdefizite in Kauf und schwächt damit die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems.

Für mich stehen bei der vorliegenden Motion drei Punkte im Zentrum: erstens Ordnung, zweitens Glaubwürdigkeit und drittens Sicherheit.

Der erste Punkt, die Ordnung, ist zentral, weil ein Rechtsstaat seine Entscheide - vorliegend die rechtskräftigen Wegweisungen - durchsetzen können muss. Es braucht, zweitens, Glaubwürdigkeit, weil die Akzeptanz des Asylsystems davon abhängt, dass die Hilfe bei den wirklich Schutzbedürftigen ankommt. Wenn Wegweisungen faktisch nicht vollzogen werden können, kippt die Stimmung letztlich zulasten derjenigen, die unseren Schutz am dringendsten brauchen.

Drittens geht es um die Sicherheit. Innere Sicherheit setzt klare Verhältnisse voraus. Je länger abgewiesene Personen ohne Perspektive in unserem Land verbleiben, desto grösser werden Spannungen, Unsicherheit und mögliche Risiken.

Ich erinnere Sie noch an einen letzten Punkt. Diese Motion ist kein Blankocheck. Jede konkrete Umsetzung, jede Gesetzesänderung kommt wieder in dieses Parlament, mit allen Kontroll- und Referendumsrechten.

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieser Motion.