Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-18
Wortprotokoll
Sie haben es jetzt von Ständerat Dittli gehört: Dieses Postulat wurde im Rahmen des Berichtes "Aufsicht und Steuerung der Ruag MRO durch den Bund 2020-2025" der GPK-S vom 30. Januar 2026 eingereicht. In ihrem Bericht stellt die GPK-S bei der Aufsicht und Steuerung der Ruag MRO durch den Bund verschiedene Mängel und Herausforderungen fest, so die Schwierigkeit einer einheitlichen strategischen Steuerung angesichts der Komplexität und Verschiedenheit der Unternehmen; die bundesweite Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance des Bundes - die Corporate Governance steht ja im Zentrum -; die verschiedenen Rollen der Departemente in der Beziehung zu den Unternehmen des Bundes; und dann spezifisch bei der Ruag MRO der fehlende Einbezug der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Vor diesem Hintergrund hinterfragt die GPK-S insbesondere die Angemessenheit des dualen Steuerungsmodells der Ruag MRO. Sie beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob Anpassungen am aktuellen Steuerungsmodell des Bundes nötig sind oder sogar eine Umstellung auf ein monistisches System angebracht wäre.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Stärken und Herausforderungen der dualen Steuerung bereits ausreichend abgeklärt wurden. Herr Ständerat Dittli hat es gesagt: Es gab 2019 einen Expertenbericht zur Beurteilung der Corporate Governance, und es gab einen weiteren Bericht zu diesem Themenkreis in Erfüllung des Postulates Abate 18.4274. Diese Erkenntnisse sind dann auch in die Revision des erst kürzlich geschaffenen Artikels 24a der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung eingeflossen. Bei dieser Änderung hat der Bundesrat die Aufgabenteilung zwischen den Departementen auch rechtlich stärker verankert.
Der Bundesrat ist also der Ansicht, dass ein weiterer Bericht keinen Mehrwert bringt. Ich habe Sie schon gehört, Herr Ständerat Dittli. Es gab bei der Ruag MRO gravierende Mängel; Sie kommen jetzt also von einem Einzelfall her. Ich möchte gar nicht bestreiten, dass Sie diese Mängel festgestellt haben. Aber dass man dann gestützt auf diesen Einzelfall noch einmal einen Bericht macht, ist vielleicht nicht unbedingt erforderlich. Sie haben gesagt, es nütze ja nichts, wenn es in der Praxis scheitert. Ich sage Ihnen ganz offen: Auch wenn Sie wieder einen Bericht haben, kann es in der Praxis wieder scheitern, denn das ist einfach eine Führungsaufgabe. Wenn diese Führungsverantwortung nicht wahrgenommen wird, können Sie noch lange Berichte schreiben und das noch einmal zu verbessern versuchen. Das nützt nichts, wenn sich gewisse Personen nicht an gewisse Abläufe halten oder nicht gewillt sind, auch andere einzubeziehen, im vorliegenden Fall beispielsweise die Eidgenössische Finanzverwaltung.
In der Sache selbst haben wir keine Differenz. Aber aus dem genannten Grund findet es der Bundesrat nicht nötig, hier noch einmal einen Bericht zu machen.