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Roth David · Nationalrat · 2026-06-18

Roth David · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Ich hatte schon gedacht, Herr Jauslin würde alle meine tollen Ideen ablehnen. Ich bin jetzt froh, dass er am Schluss bei der einen die Kurve noch gekriegt hat. Ich möchte Sie aber davon überzeugen, dass Sie nicht bei der einen aufhören, wo Herr Jauslin mit den sinnvollen Ideen begonnen hat.

Zuerst zur Flugsicherheit - ich spreche gleich zu allen Minderheiten unserer Fraktion - in Artikel 40b: Wir bekämpfen die geplante Auslagerung von Flugsicherungsdienstleistungen ins Ausland. Denn das bedeutet wirklich einen gefährlichen Souveränitätsverlust. Sie setzen hier die Sicherheit der Schweiz potenziell aufs Spiel. Es gibt übrigens auch militärische Interessen, die mit der Flugsicherung verbunden sind. Sie setzen das Personal unter einen brutalen Lohndruck und riskieren den Verlust von Fachwissen an billige ausländische Anbieter. Das ist für die Souveränität und die Sicherheit gefährlich. Beides sollte bei der Flugsicherheit nicht in Kauf genommen werden.

Dann zur Finanzierung, Artikel 36abis0: Wer die Infrastruktur nutzt, muss sie auch bezahlen. Meine Minderheit fordert eine Konzessionsabgabe von 10 Franken pro Tonne. Hören Sie auf, die Zeche den Steuerzahlenden, dem Personal oder der öffentlichen Hand zuzuschieben, während die Flughäfen fette Gewinne machen.

Es ist richtig, das in diesem Gesetz zu behandeln. Denn Sie wollen die Flughäfen hier mit zahlreichen Erleichterungen begünstigen, und dann verlangen Sie aber nichts dafür. Sie sind alle genug Politiker und Politikerinnen, um zu wissen, dass der richtige Moment, um etwas zu nehmen, dann ist, wenn man etwas gibt.

Dann zum Just-Culture-Dilemma, Artikel 91ter und Artikel 237 StGB: Sicherheit braucht Vertrauen und keine Angst vor dem Staatsanwalt. In Artikel 91ter möchten wir diesen fehlerhaften Text korrigieren. Dieser würde dazu führen, dass Personen, die in einer Meldung nur genannt werden, auch geschützt werden müssen. Zudem lehnen wir die Erpressung zur Kooperation in Artikel 237 StGB ab. Wenn Sie Strafbefreiung nur gegen Selbstbelastung gewähren, bauen Sie dem Personal eine rechtliche Falle. Das widerspricht gerade dem Grundsatz von Just Culture.

Gleiches gilt bei der Überwachung am Arbeitsplatz, Artikel 107c: Wir bitten Sie, die biometrische Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu streichen. Es gibt in einem hierarchischen Arbeitsverhältnis keine wirkliche Freiwilligkeit, das ist eigentlich selbsterklärend. Es kann nicht sein, dass wir hier einen Präzedenzfall für die totale Kontrolle am Arbeitsplatz schaffen, der sich potenziell auf andere Bereiche ausweiten kann.

Ebenfalls zu den Rechten des Personals: Wir verlangen einen klaren Anspruch auf Akteneinsicht in Artikel 108f, bei diesen Zuverlässigkeitsprüfungen. Es ist ein rechtsstaatliches Minimum, dass man weiss, auf welcher Basis über die eigene berufliche Existenz entschieden wird.

Wir bitten Sie, auf diese berechtigten Forderungen des Personals und der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Wenn die Minderheiten so nicht durchkommen, werden wir die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.