Candinas Martin · Nationalrat · 2026-06-18
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-18
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion wurde am 17. Dezember 2024 von Nationalrat Michael Götte eingereicht. Sie war Teil eines Dreierpakets von Vorstössen zur Bekämpfung von Missbrauch und Kriminalität im digitalen Raum. Zu diesem Paket gehörten auch die Motion Seiler Graf 24.3492 und meine Motion 24.4391. Der Nationalrat hat diese drei Motionen am 21. März 2025 oppositionslos angenommen, nachdem der Bundesrat alle drei Motionen zur Annahme empfohlen hatte. Der Ständerat hat daraufhin die Motion Seiler Graf und meine Motion im März 2026 ohne Anpassungen angenommen. Er hat auch die Motion Götte angenommen, jedoch mit einer Änderung: Er strich den Teil, wonach schweizerische Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden sollen.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich am 4. Mai 2026 eingehend mit dieser Änderung befasst. Mit 19 zu 6 Stimmen beantragt sie, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Warum? Für die Kommissionsmehrheit ist entscheidend, dass wir wirksame Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Domains ergreifen. Phishing und digitaler Betrug verursachen in der Schweiz nämlich jährlich massive Schäden zulasten von Konsumenten und Konsumentinnen und der Wirtschaft. Dieser Schaden nimmt jährlich zu. Die Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" geniessen bei Konsumentinnen und Konsumenten ein grosses Vertrauen. Genau dieses Vertrauen machen sich Betrüger zunutze, indem sie solche Domains für Phishing-Angriffe und andere betrügerische Aktivitäten registrieren. Die Identifikationspflicht bei der Domainregistrierung ist ein wirksames Instrument, um einen solchen Missbrauch zu Beginn der Angriffskette zu verhindern, wie Studien und die Erfahrung anderer europäischer Staaten zeigen.
Die Motion verfolgt zwei sich ergänzende Ziele: Erstens sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Inhaberinnen und Inhaber von Schweizer Domains eindeutig identifiziert werden können. Zweitens sollen die Behörden bei Missbrauchsfällen über wirksamere Möglichkeiten verfügen, um Domains zu sperren. Die Mehrheit ist überzeugt, dass diese beiden Elemente zusammengehören. Die Identifikation der Käuferinnen und Käufer von Schweizer Domains sowie die Ausweitung der Sperrgründe sind erforderlich, damit Missbrauchsmeldungen effizient bearbeitet und Missbräuche - ich nenne hier als Beispiel illegale Streamingdienste - wirksam bekämpft werden können.
Dabei geht es nicht um zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit und Sicherheit der Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" zu stärken. Wer Schweizer Domains missbräuchlich verwendet, soll sich nicht hinter unklaren, unvollständigen oder sogar gefälschten Identitäten verstecken können.
Der Kommission ist wichtig, dass gehandelt wird. Über den Handlungsbedarf besteht weitgehend Einigkeit. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass die ursprüngliche Fassung der Motion das Problem umfassender und wirksamer adressiert als die vom Ständerat abgeänderte Version.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, die ursprüngliche Fassung der Motion zu unterstützen.