Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2026-06-18
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-18
Wortprotokoll
Am 26. Januar 2026 hat Ihre Kommission die Motion 26.3011 der UREK-N, "Geothermieprojekte praxisnah fördern und Rechtssicherheit schaffen", beraten. Geothermieprojekte sind wertvoll für die Dekarbonisierung und können den Stromverbrauch vor allem auch im Winter senken.
Mit dieser Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass Geothermieprojekte auch dann gefördert werden können, wenn eine Doppelnutzung vorliegt. Mit Doppelnutzung ist gemeint, dass die geförderte Wärme zuerst direkt mittels Wärmetauscher ins Fernwärmenetz übertragen wird und das etwas abgekühlte Wasser in einem zweiten Schritt mittels Wärmepumpe nochmals für die Wärmeübertragung genutzt wird. Dies klingt etwas technisch, ich versuche es jedoch mit möglichst einfachen Worten zu erklären.
Heute gelten nur jene Geothermieprojekte, bei welchen die Temperatur des Geothermiefluids höher als die Vorlauftemperatur ist, als Projekte zur direkten Nutzung. Sie können gemäss geltendem Recht, in Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe a des CO2-Gesetzes, gefördert werden. Es gibt jedoch Geothermieprojekte, bei denen bei der Bohrung festgestellt wird, dass die Temperatur nicht ganz so hoch ist wie erwartet und unter der Vorlauftemperatur liegt, jedoch - und das ist bei dieser Motion entscheidend - noch über der Rücklauftemperatur. Bei diesen Projekten muss die Nutzung mit einem Wärmetauscher und einer Wärmepumpe kombiniert werden. Somit gelten diese Projekte nach heutiger Schweizer Praxis nicht mehr als Projekte zur direkten Nutzung und verlieren die Förderberechtigung. Sie sind zwar nicht genau gleich effizient wie jene Geothermieprojekte, bei denen die Temperatur über der Vorlauftemperatur liegt; Projekte mit Doppelnutzung tragen aber gleichwohl dazu bei, dass Fernwärmenetze errichtet werden können, welche umweltschonend und energiesparend funktionieren.
Die vorliegende Motion beabsichtigt nun, dass die Gesetzgebung so angepasst wird, dass nebst Projekten zur direkten Nutzung auch Projekte zur Doppelnutzung unterstützt werden können. Ich betone jedoch nochmals, dass gemäss dem Willen der Kommission nur Projekte gemeint sind, bei denen die Temperatur über der Rücklauftemperatur liegt.
Gemäss Aussagen der Branche besteht mit der heutigen Förderpraxis die Gefahr, dass Projekte in der Erkundungsphase zwar unterstützt werden, anschliessend aber ohne Mehrwert wieder eingestellt werden, da sie die Förderberechtigung verlieren. Dies will die Motion verhindern.
Unsere Kommission ist sich bewusst - und die Verwaltung hat uns ihrerseits auch darauf hingewiesen -, dass die Gelder zur Förderung begrenzt sind und gezielt eingesetzt werden müssen. In der Frühjahrssession 2026 hat das Parlament beim Entlastungspaket 27 entschieden, dass die Geothermie weiterhin mit 30 Millionen Franken pro Jahr aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe gefördert werden soll. Damit hat das Parlament den Finanzrahmen für die Dekarbonisierung und den Ausbau von Wärmenetzen geklärt.
Zusammenfassend kann ich sagen: Das Potenzial der Geothermie ist sehr gross. Sie wird jedoch heute noch zu wenig genutzt, obwohl sie eine grosse Chance für die Zukunft der Energieversorgung bietet. Diese Chance will die Mehrheit der Kommission packen. Ihre Kommission hat der Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie ebenfalls um Zustimmung zur Motion.