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Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-17

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Ich glaube in der Tat, dass mit diesem Paradigmawechsel, der über das rein Finanzielle hinausgeht, einige Fragen offen sind, die vielleicht doch - aber nicht im Rahmen dieser Debatte hier, sondern vielleicht im Nationalrat - näher betrachtet werden müssten. Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe die Angst der Kantone in diesem Bereich etwas, denn der Übergang der Zuständigkeit für Asylbewerber, die einen Nichteintretensentscheid haben, vom Asylrecht ins Anag lässt einige Fragen offen.

Die Kantone haben mit Blick auf Artikel 12 der Bundesverfassung Angst; er betrifft die Frage der Nothilfe. In welchem Umfang ist Nothilfe zu leisten, wie luxuriös darf das sein? Es besteht die Befürchtung, dass in einem bestimmten Gefälle dann halt wieder Sozialleistungen als Nothilfeleistungen ausgerichtet werden, die eben doch wieder Anreize zum Verbleiben hier in der Schweiz bieten. Man hat Angst, dass das Bundesgericht, wenn nichts geregelt ist, mit der gnädigen und gütigen Hilfe der Flüchtlingshilfeorganisationen wieder exuberante und luxuriöse Entscheide trifft, dank denen die Leute eben doch gerne in der Schweiz bleiben. Die Frage, ob hier nicht der Bund zur Ausdeutschung von Artikel 12 der Bundesverfassung legiferieren sollte, ist also eine Frage, die man stellen muss, und eine Frage, die man beantworten muss. Sonst haben wir hier keine Klarheit, und dann besteht die Gefahr von exuberanten, luxuriösen Sozialleistungen.

Ich muss Ihnen einfach sagen: Wir können den Bären nicht waschen, ohne das Fell nass zu machen. Man kann nicht eine härtere Gangart im Asylbereich fordern und dann aber zurückschrecken, wenn es darum geht, Massnahmen auch auf Kantons- und Gemeindestufe tatsächlich durchzusetzen. Hier trennen sich die Geister. Es gibt diejenigen, die das nicht wollen; okay, mit dem kann ich leben. Aber wer eine härtere Gangart will, muss auch bereit sein, sie durchzuziehen. Sonst bleibt alles zusammen etwas im leeren Raum.

Zur Wegweisung: Ich verstehe die Angst der Kantone, vom Bund bei den Wegweisungen allein gelassen zu werden. Im Vorfeld hat Herr Lauri oder jemand anderes gesagt, die Kantone - auch Zürich - könnten die Identität nicht allein feststellen. Das sind Dinge, bei denen es die Bundeshilfe braucht. Aber ich muss Ihnen natürlich auch sagen: Bei der Wegweisung selbst haben wir ein Gefälle. Ich wäre dankbar, wenn der Bundesrat im Rahmen des Monitorings öffentlich machen würde, welche Kantone tatsächlich wegweisen und welche nicht, welche Kantone von Wegweisung sprechen und welche die Wegweisung durchziehen.

Das muss man einmal deutlich machen. Ich muss Ihnen auch sagen - und deshalb bin ich vor allem gegen den Antrag Brunner Christiane -: Erst wenn jemand in den Zuständigkeitsbereich des Anag fällt, hat man gemäss Artikel 13b Anag die Möglichkeit, die Ausschaffungshaft einzusetzen.

Klar ist das nicht sehr angenehm. Klar gehört das nicht zum ersten Repertoire eines zivilisierten Menschen in der Schweiz, andere Leute in Ausschaffungshaft zu nehmen. Aber auch hier gilt es, Farbe zu bekennen: Entweder wollen Sie eine härtere Asylpolitik, oder Sie wollen sie nicht. Aber wenn Sie sie wollen, dann dürfen Sie nicht einfach die Leute auf der Strasse stehen lassen, dann müssen Sie auch schauen, dass sie ausgeschafft werden, notfalls eben, indem Sie sie zuerst einsperren. Da schreckt manch einer zurück, ich habe Verständnis dafür. Aber ich habe kein Verständnis dafür, eine härtere Asylpolitik zu verlangen und dann das, was notwendig ist, nicht zu tun. Von daher meine ich, dass dieses Monitoring absolut notwendig ist und auch die entsprechenden Veröffentlichungen notwendig sind.

Diese ganze Geschichte sprengt natürlich den Rahmen eines Entlastungsprogramms, damit bin ich einverstanden. Aber hier ist das Gebet noch nicht am Ende, wir müssen hier noch weiterdenken. Wir dürfen nicht einfach dabei stehen bleiben, wir müssen hier dieses Geschäft jetzt einmal in Artikel 14 durchziehen, aber es ist noch nicht abgeschlossen. Hier haben die Kantone Pendenzen, sie haben zu Recht Pendenzen. Hier ist der Bund aufgefordert, auch Antworten zu geben, damit die Geschichte kein Schlag ins Wasser wird, weil es immer Kantone geben wird, die natürlich nicht mit der völligen Härte, wie sie geboten oder verlangt wäre, durchgreifen werden. Allerdings muss der Bund hier mindestens faktisch, wenn nicht finanziell auch weiterhin helfen, bei der Stange bleiben und darf die Kantone - nicht nur Appenzell Innerhoden kann das nicht, auch Zürich kann das nicht - nicht alleine lassen.

Ich bitte Sie daher, den Antrag Brunner Christiane abzulehnen, denn mit diesem Antrag ist eine völlig andere Philosophie verbunden als die, die ich jetzt vertrete. Aber ich bin der Auffassung: Wenn man dann mit dieser Philosophie Ernst macht, muss man noch zwei, drei weitere Gesetzgebungsschritte nachfolgen lassen.

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