Lauri Hans · Ständerat · 2003-09-17
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-17
Wortprotokoll
Das zum grössten Teil über Minderausgaben wirkende Entlastungsprogramm im Umfang von 3,5 Milliarden Franken ist unverzichtbar. Es ist ein erster Schritt - und nicht mehr - zu einem ausgeglichenen Bundeshaushalt und damit eine Abkehr von der seit Jahren in Kauf genommenen Schuldenwirtschaft. Wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt, ist diese Zielsetzung keineswegs Selbstzweck, was in der öffentlichen Diskussion immer wieder hervorgehoben werden muss. Eine nachhaltige Finanzpolitik trägt vielmehr entscheidend bei zu politischer Stabilität, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Wohlfahrt und auch gesellschaftlichem Zusammenhalt. Die Schweiz als ein Land ohne direkt nutzbare Rohstoffe ist mindestens auf ausgezeichnete staatliche Rahmenbedingungen angewiesen. Dazu gehören nicht nur die in diesem Zusammenhang stets und rasch genannten wie Bildung, Verkehr und anderes, sondern insbesondere auch die finanzpolitischen Rahmenbedingungen wie eine stabile Haushaltlage, möglichst tiefe Steuern, eine moderate Staatsverschuldung und eine nicht mehr weiter anwachsende Staatsquote, was sehr oft verdrängt wird.
Dabei reicht es für uns nicht, bloss etwas besser zu sein als das konkurrierende Ausland. Soll sich der Unterschied für uns spürbar positiv auswirken, so muss die Differenz zum konkurrierenden Ausland deutlich zu unseren Gunsten ausfallen. Einer der gemeinsamen Nenner dieser wichtigen, positiven Standortfaktoren ist die Stabilität und Planbarkeit für die Wirtschaftssubjekte. Diese müssen heute wissen, mit welchen finanzpolitischen Bedingungen sie morgen konfrontiert sein werden, und sie müssen sich auf dieses Wissen verlassen können.
An dieser Stelle komme ich nicht umhin, zu erwähnen, dass dieses Erfordernis in einem Bereich nicht erreicht ist, nämlich im Bereich der Landwirtschaft. Hier zerstören wir mit der doch recht massiven Kürzung das Vertrauen von Leuten, die sich früher einmal darauf verlassen konnten, dass im Rahmen unserer Landwirtschaftspolitik ein gewisser Mindeststandard an Zahlungen gesichert sein würde.
Ich möchte mich im Folgenden bewusst auf einen Punkt beschränken. Vorgesehen war, die negativen finanziellen Auswirkungen auf die Kantone möglichst gering zu halten. Dies ist zu einem guten Teil, jedoch nicht ganz, gelungen. Heute wird damit gerechnet, dass das Entlastungsprogramm im Umfang von 250 bis 350 Millionen Franken auch die Kantone treffen wird. Die Kantonsregierungen tragen die Entlastungsmassnahmen ausdrücklich mit. Sie erachten diese als unvermeidlich, um den Bundeshaushalt ins Lot zu bringen, und betonen zu Recht, die Sanierung liege auch in ihrem Interesse. Sie wehren sich aber gegen die sich daraus ergebenden Belastungen ihrer Haushalte und stellen die inkonsequente Bundespolitik, insbesondere gegenüber den Kantonen, an den Pranger, dies - so meine ich - zu einem guten Teil zu Recht. Geht es darum, neue Projekte mit finanziellen Konsequenzen zu beschliessen, so haben wir oft wenig Hemmungen vor der Autonomie der Kantone und dem finanziellen Föderalismus. Es werden Ziele gesetzt und Normen mit finanziellen Konsequenzen erlassen, ohne dass die Finanzierung auf der Bundesebene ausreichend gesichert wäre, woraus sich zusätzliche Belastungen für die vollziehenden Kantone ergeben könnten. Stichworte sind etwa die Bildungsfinanzierung, das KVG - ich erinnere mich an die gestrige Diskussion - und die so genannten Anstossfinanzierungen. Genau in diesem Bereich erleben wir jetzt im Rahmen des Entlastungsprogramms zwei Musterbeispiele, nämlich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung und bei der Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Schulen.
Trotzdem bin ich der Auffassung, die Kantone könnten nicht davon dispensiert werden, gewisse Konsequenzen aus dem Entlastungsprogramm mitzutragen; und zwar deshalb, weil es hier nicht um buchhalterische Aspekte geht, sondern um eine Entwicklung von grösster strategischer Bedeutung für unser Land. Es kommt dazu, dass rund ein Drittel aller Bundesausgaben Transferzahlungen an die Kantone sind. Diese von Entlastungen vollständig auszunehmen, ist somit auch praktisch kaum möglich. Die Kantone, und hier insbesondere die ressourcenschwachen, müssen sich auch bewusst sein, wie das der Kommissionspräsident zu Recht hervorgehoben hat, dass der neue Bundesfinanzausgleich nur auf der Grundlage eines gesunden Bundeshaushaltes in befriedigender Art und Weise umgesetzt werden kann. Auch müssen wir die Kantone daran erinnern, dass sie aus einer zusätzlichen Gewinnausschüttung der SNB ab Frühling 2004 weitere Kantonsanteile von 200 Millionen Franken erhalten werden, was mindestens einen Teilausgleich der genannten Belastung von 250 bis 350 Millionen Franken ausmacht. Natürlich besteht aus Sicht der Kantone ein Rechtsanspruch darauf. Aus einer ganzheitlichen politischen Optik darf dieses Faktum trotzdem auf der positiven Seite in die Diskussion eingebracht werden.
Eine letzte Bemerkung: Wir haben im Zusammenhang mit dem NFA neu in die Verfassung schreiben wollen - und wir werden es auch hineinschreiben, wenn die Entwicklung weiter positiv verläuft -, dass der Bund bei all seinen Massnahmen auf drei Kernelemente des Föderalismus Rücksicht zu nehmen habe, nämlich: schonende Kompetenzausübung, Respektierung der Organisationsautonomie und Wahrung der Finanzautonomie der Kantone. Daran werden wir uns in Zukunft vermehrt erinnern müssen.
Ich bin davon überzeugt, dass die Kantone weniger wegen der Mehrbelastung von 250 bis 350 Millionen Franken etwas Opposition machen, sondern weil es sie stört, dass wir auf diese Grundelemente zu wenig Rücksicht nehmen, und weil sie sich in Zukunft mit einer Häufung von Mehrbelastungen konfrontiert sehen.