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Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, diese Kürzung nicht vorzunehmen.

Ich muss Ihnen gestehen: Wir haben vor nicht ganz einem Jahr, nämlich erst im vergangenen Frühjahr, dieses Wohnbauförderungsgesetz in beiden Kammern behandelt, haben den zugehörigen Zahlungsrahmen gründlich diskutiert und haben in der Differenzbereinigung beider Räte diese Kredite sehr stark zurückgenommen. Verfahrensmässig kommen wir hier in eine Situation, wo wir uns einige Fragen nach dem Prinzip von Treu und Glauben stellen lassen müssen. Ich erinnere mich, dass in der letzten Phase der Differenzbereinigung, als der Ständerat auf einen vom Nationalrat beschlossenen viel tieferen Kreditrahmen einstieg, seitens des Vertreters des Bundesrates klar gesagt wurde, damit seien diese Kredite so gekürzt, dass dieser Bereich bei einem künftigen Sparprogramm - damals sprach man noch von Sparprogramm - nicht erneut zum Handkuss kommen könne. Ich muss heute feststellen, dass der Bundesrat mit seinem Sistierungsantrag von dieser damals gemachten Zusicherung abweicht; dies sicher aus Gründen, die wir noch hören werden, aber ich halte das für falsch. Ich halte es auch für politisch falsch; es geht ja hier immerhin auch um sozialen Wohnungsbau. Ich halte es aus politischen Gründen für falsch, weil wir im gleichen Zeitpunkt, in dem wir diese Mittel derart drastisch kürzen, ja sistieren, in einem Steuerpaket dem Wohneigentum, namentlich dem langjährigen Wohneigentum, eine recht beträchtliche, von mir aus gesehen übermässige steuerliche Entlastung zukommen lassen. Sozialpolitisch ist das schwer unter einen Hut zu bringen.

Mir ist im Übrigen auch aufgefallen, dass diese Frage seitens des Städteverbandes thematisiert wurde, und man sich dort die Frage stellt, ob das eigentlich den Anfang vom Ende der Bundeskompetenz zur Wohnbauförderung darstelle. In der Tat muss ich der entsprechenden Initiantin Respekt zollen; denn sie hatte den Mut, es auf den Tisch zu legen und eine Parlamentarische Initiative einzureichen, die von der ganzen freisinnigen Fraktion hier im Rat unterschrieben wurde. Die Initiative besagt: Weg von der Wohnbauförderungskompetenz des Bundes! Es gibt löbliche Ausnahmen aus dem Luzernerland; Frau Leumann verzeihe mir meine Pauschalverurteilung.

Wir haben es also damit zu tun, dass das sozusagen ein Vorgefecht ist, so ein Absterbenlassen in Raten, und ich muss Ihnen sagen: Ich bin und bleibe der Überzeugung, dass Wohnbauförderung in diesem Lande, mit seinen Agglomerationen, mit seinen Städten und den entsprechenden Wohnungsproblemen, weiterhin eine Bundesaufgabe bleiben soll, wie das in der Verfassung vorgesehen ist. Solange die Verfassung das als Bundesaufgabe vorsieht, bin ich zwar bereit, Hand zu einem reduzierten Kostenrahmen zu bieten - wie wir das beim neuen Wohnbauförderungsgesetz gemacht haben -, aber ich bin nicht bereit zuzustimmen, dass man diese Kredite einfach eliminiert und damit eine mittelfristige Strangulierung dieser Geschichte einleitet.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

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