Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-18
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Man kann nicht jedes Problem in "Arena"-Kürze darlegen. Ich danke Ihnen, wenn Sie bereit sind, einige Minuten zuzuhören. Man kann ohne zu übertreiben sagen, dass wir beim Entwurf zum Geldwäschereigesetz eine rechtspolitische und staatspolitische Weichenstellung vornehmen. Diese Weichenstellung erscheint mir sehr bedenklich. Ich möchte Ihnen das kurz darlegen.
Es geht um die Frage, wie die Kontrollstelle für Geldwäscherei finanziert werden soll. Diese Kontrollstelle nimmt einen Kernbereich der staatlichen Aufgaben wahr, denn die Sauberkeit des Finanzplatzes ist im Interesse von uns allen. Ich selber bin - ich lege damit meine Interessen offen - Mitglied des Vorstandes einer solchen Organisation und arbeite ebenfalls mit für einen gesunden, sauberen Finanzplatz Schweiz. Die Finanzintermediäre sind heute einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen. Alle Kosten dieser SRO werden von den angeschlossenen Finanzintermediären getragen. Die SRO ihrerseits untersteht der Aufsicht durch die Kontrollstelle. Soweit nun diese Selbstregulierungsorganisationen von der Kontrollstelle eine konkrete Leistung beanspruchen, bezahlen sie dafür - meines Wissens einen Stundenansatz von 200 Franken. Immer dort, wo sie eine Leistung beziehen, bezahlen sie diese recht teuer. Nun hat aber die Kontrollstelle des Bundes allgemeine staatliche Aufgaben: Abklärungen allgemeiner Art, Marktrecherchen, wie Herr Lauri gesagt hat, usw. Die Frage ist nun: Wer deckt diese Grundkosten einer Bundesstelle? Es geht um 3,75 Millionen Franken.
Artikel 22 will diese Kosten auf die SRO überwälzen. Es geht nicht um Kosten für eine Gegenleistung, sondern es sind allgemeine Infrastrukturkosten, so sagt es Artikel 22 Absatz 2 klar. Es geht also um Kosten für Personal, Büro, Konferenzbesuche im Ausland und allgemeine staatliche Tätigkeiten. Nun dürfen diese Grundkosten einer Bundesstelle einfach auf jene überwälzt werden, welche indirekt mit dieser Bundesstelle zu tun haben. Das ist nicht zulässig; ich möchte Ihnen das in sechs Punkten kurz erläutern:
1. Wo eine Abgabe ohne Gegenleistung erhoben wird, ist sie nach unserem Recht eine Steuer. Wenn der Bürger ohne Gegenleistung eine Abgabe schuldet, liegt eine Steuer vor, die nach schweizerischem Recht in der Verfassung ihre Wurzel haben muss. Sie muss in einem konkreten Gesetz ausgestaltet sein. Wenn wir nun alle Kosten einer Bundesstelle auf jene überwälzen, die indirekt damit zu tun haben, käme das dem Fall gleich, dass wir alle Kosten des Bundesamtes für Landwirtschaft auf die Landwirtschaftsorganisationen überwälzen würden. Das darf doch in einem Bundesgesetz ohne höhere Grundlage einfach nicht sein! Die vorgeschlagene Abgabe wird allgemein nach Bruttoertrag und Mitgliederzahl erhoben. Das ist eben eine Steuer, die nach finanzieller Leistungskraft erhoben wird, ohne dass der Staat eine konkrete Leistung erbringt.
2. Ich habe Kenntnis, dass in der Kommission die Bundesverwaltung den Vorschlag damit begründet hat, dass auch die Bankenaufsicht zu 100 Prozent von den Banken getragen werde. Das ist richtig, und das ist auch nötig so. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) beaufsichtigt die Banken direkt. Genau so wie die SRO von ihren Mitgliedern getragen werden, wird die EBK direkt von den ihr unterstellten Banken finanziert.
Aber hier ist es so, dass die angeschlossenen Finanzintermediäre bereits ihre SRO bezahlen, und wo diese Kontrollstelle eine Leistung beansprucht, bezahlen sie auch. Es geht hier nur noch um Basiskosten. Bei den Banken geht es um die direkte Aufsicht, und hier geht es um eine indirekte. [PAGE 846] Die direkte muss immer bezahlt werden, aber die indirekte bezahlen auch die Banken nicht. Die Banken bezahlen die Tätigkeit des Seco nicht, soweit es Leistungen allgemeiner Art zuhanden der Banken erbringt. Sie bezahlen auch die Verhandlungskosten für die bilateralen Verhandlungen usw. nicht: Bei indirekter Aufsicht werden in der Schweiz die Kosten nie überwälzt.
3. Wir überlassen es mit diesem Artikel faktisch dem Ermessen des Bundesamtes, wie hoch diese Abgabe sein soll. In Absatz 3 sehen Sie, dass die Abgabe nach den Infrastrukturkosten des vergangenen Jahres erhoben wird. Damit bestimmt diese Bundesstelle, im Einvernehmen mit dem Departement, quasi selber, wie hoch die Abgabe ist. Wie viele Beamte sind dort, welche Reisen ins Ausland werden gemacht? Darauf hat niemand Einfluss ausser die Direktbeteiligten selber. Herr Bundesrat Villiger, Sie haben selber gesagt, in diesem Bereich habe die Bürokratie in den letzten Jahren am meisten zugenommen. Wenn wir die Kompetenz einfach der Bundesstelle selber geben, haben wir keinen Einfluss mehr. Es kann nicht sein, dass die Kosten des Bundesamtes für das Jahres 2004, auf welche die Bürger keinen Einfluss hatten, im Jahr 2005 einfach überwälzt werden. Die allgemeine Aufsicht des Parlamentes und die Oberaufsicht des Bundesrates kommen hier zu wenig zum Tragen.
4. Diese Abgabe wird nach dem Bruttoumsatz der einzelnen SRO erhoben. Jene SRO, welche viel Ausbildungsaufwand tragen, viele Kurse offerieren und intensive Schulung betreiben, haben auch mehr Umsatz und mehr Bruttoertrag. Diese SRO werden mit einer Abgabe an den Bund bestraft.
5. Für die einzelnen Finanzintermediäre, die angeschlossen sind, ist es eine Aufsichtsabgabenerhöhung um 20 bis 30 Prozent. Sie bezahlen bereits die SRO und sollen neu die allgemeine Infrastruktur des Bundes zusätzlich bezahlen müssen. Das bringt Mehrkosten hinsichtlich der Aufsicht und Kontrolltätigkeit von 20 Prozent.
6. Wenn wir diesen Artikel 22, wie er vorgeschlagen ist, einführen, eröffnen wir eine völlig neue Praxis, nämlich dass allgemeine Aufgaben von Bundesstellen ohne verfassungsmässige Grundlage und ohne Gegenleistung - also als Steuer - an jene überwälzt werden, welche indirekt mit diesen Bundesstellen zu tun haben. Diese Taxe occulte darf nicht sein!
Damit habe ich Ihnen diese erhebliche Weichenstellung erklärt. Wenn Sie hier Tür und Tor öffnen, wird dies bei anderen Bundesämtern Schule machen. Sie treffen einen Vorentscheid. Tragen wir Sorge zu unserem System. Steuern dürfen nur erhoben werden, wenn der Grundsatz in der Verfassung vorhanden ist, und nicht, wenn kurzerhand ein Gesetz sie eingeführt hat.