Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-22
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Zu Ziffer 52: Ich habe Ihnen im Rahmen des Eintretens gesagt, dass wir bei gewissen Gesetzen nicht so ganz sicher sind, ob wir richtig liegen. Eines dieser Gesetze ist das Raumplanungsgesetz. Heute sind Beschwerden gegen Raumplanungsverfügungen der Kantone beim Bundesgericht unterschiedlich anfechtbar, zum Teil durch Verwaltungsgerichtsbeschwerde, zum Teil durch staatsrechtliche Beschwerde. Es gibt da subtile Unterschiede zwischen diesen beiden Beschwerden.
Nun wird diese Unterscheidung nur noch beschränkt gemacht; es können künftig alle Verfügungen auf dem Gebiete der Raumplanung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.. Der Grund, warum ich das Wort ergreife, ist ein Ersuchen an den Nationalrat, diesem Anliegen des Raumplanungsgesetzes eine besondere Beachtung zu schenken.