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Hess Hans · Ständerat · 2003-09-23

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Die öffentlichen Urteilsberatungen des Bundesgerichtes haben sich seit über hundert Jahren bewährt. Die damit verbundene Transparenz schafft Vertrauen und Verständnis. Der Bundesrat will daher zu Recht daran festhalten. Die von ihm vorgeschlagene Lösung ist ausgewogen, weil sie im Grundsatz öffentliche Beratung für alle Rechtsbereiche vorsieht und daneben als Ausnahme für heikle Fälle den Ausschluss der Öffentlichkeit zulässt.

Die Kommission schlägt Ihnen nun vor, das Ganze umzukehren. Die Beratungen sollen grundsätzlich nicht öffentlich sein, ausser einer der beteiligten Richter verlangt [PAGE 898] Öffentlichkeit der Sitzung. Mit dieser Lösung würde die Öffentlichkeit vermutlich nicht nur im Regelfall ausgeschlossen bleiben, vielmehr ist zu befürchten, dass die öffentliche Beratung über kurz oder lang faktisch abgeschafft wäre. Nicht alle Richter schätzen die Öffentlichkeit der Beratung, das ist uns bekannt.

Wenn wir nun im Gesetz keine Leitplanken setzen, ist abzusehen, dass abgesehen von speziellen Darbietungen für Gäste und Studenten kaum mehr je öffentlich beraten würde. Es ist auch nicht einzusehen, was die von der Kommission vorgeschlagene Lösung bringen soll. Beraten werden müsste trotzdem, einfach hinter verschlossenen Türen, und wenn dies genauso seriös geschieht wie bei offenen Türen, ist der Aufwand für Vorbereitung und Diskussion genau der gleiche.

Schliesslich dient die Öffentlichkeit auch einer gewissen Kontrolle. Gerade in politisch heiklen Fragen - zu denken ist etwa an die Einbürgerungsthematik oder an Gentechfragen - ist es äusserst wertvoll, wenn Transparenz herrscht. Gerade in solch heiklen Kontexten kann es doch nicht im Belieben des Gerichtes sein, wann Transparenz zugelassen wird und wann nicht. Zu Recht verlangt die Öffentlichkeit Transparenz bei der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. Das Gleiche muss meiner Meinung nach auch bei den Gerichten gelten.

Herr Präsident, ich verzichte auf zusätzlich zwei Seiten Referat und ersuche Sie, meinem Antrag zuzustimmen.