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Schmid Carlo · Ständerat · 2003-09-23

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied bekenne ich Ihnen: Wenn sich die Reihe der Kommissionsmitglieder, die jetzt gesprochen haben, fortgesetzt hätte, wäre ich in ernsthafte Schwierigkeiten gelangt bei der Beurteilung der Frage, ob wir hier überhaupt eintreten sollen oder nicht. Die Bemerkungen der Kommissionsmitglieder sind entmutigend, "décourageant".

Worum geht es? Ich habe heute Morgen zwei Dinge begriffen: Es geht darum, dass wir das Verfahren vor Bundesgericht vereinfachen sollen, und ich habe begriffen, dass wir das Bundesgericht entlasten sollen. Unabhängig von der Frage, ob wir diese Ziele wollen, ist es nach der heutigen Debatte höchst fraglich, ob wir diese Ziele erreichen. Wenn ich Herrn Studer zuhöre, wenn ich Herrn Pfisterer zuhöre, wenn ich Herrn Hess zuhöre, dann werden die grössten Bedenken geäussert, ob diese vereinheitlichte Beschwerde, die Einheitsbeschwerde, überhaupt zielführend ist, ob sie tatsächlich zu einer Entlastung des Bundesgerichtes führt. Es ist auch seitens Herrn Pfisterers eine ganze Palette von neuen Fragen aufgezählt worden; ich als Nichtkommissionsmitglied bin schlicht überfordert, darauf eine Antwort zu geben.

Wenn ich Herrn Studer zuhöre, dann muss ich sagen: Ich bin lange genug in diesem Rat, um die politische Brisanz seiner Ausführungen in aller Breite und Tiefe würdigen zu können. Wir haben mit der Frage der Entlastung des Bundesgerichtes schon einmal Schiffbruch erlitten, als wir den Zugang beschränkt haben. Von daher muss ich Ihnen sagen, dass ich nicht ganz sicher bin, was ich mit dieser Veranstaltung tun soll. Herr Bürgi, Sie können schon sagen, seit es diesen Bundesstaat gebe, sei das die erste grosse Justizreform und Sie wunderten sich, dass die Öffentlichkeit keine Notiz davon nehme. Das ist kein Wunder; für die Öffentlichkeit ist das Gerichtswesen nicht von jener überragenden Bedeutung wie für uns Juristen. Wir neigen dazu, uns etwas zu ernst zu nehmen. Was das Volk will, ist ein funktionierendes Rechtsprechungswesen - Punkt, nicht mehr! Es soll in sich [PAGE 886] verständlich sein, es soll leistungsfähig sein - die alten Römer haben schon gesagt: "Bis dat, qui cito dat"; der Richter, der rasch richtet, kann sogar materiell Unrecht haben, aber er richtet gut, weil er rasch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schafft -, und es soll eine Veranstaltung sein, die auch noch einigermassen kostengünstig ist.

Alles zusammen kann man nicht haben, das ist völlig klar. Aber das Volk will nicht ein abgehobenes, im elfenbeinernen Turm sich versammelndes Gremium von exaltierten Illuminaten, die nur noch irgendwelche Wolkenschiebereien veranstalten. Es will Richter, die Recht sprechen, die sagen: Du hast Recht, und du hast Unrecht. Das ist alles, was in diesem Leistungsstab geleistet werden muss.

Nun kann man natürlich ohne weiteres hingehen und bedauern, dass sich das Bundesgericht einer bestimmten Überlastung gegenübersieht. Herr Schweiger hat gesagt, hier gäbe es eine Alternative. Die eine Variante ist die, dass man die Zahl der Richter aufstockt - in der heutigen Finanzsituation vermutlich eine nicht sehr angenehme Perspektive, aber nicht die dümmste. Die andere Variante ist jene, die den Zugang zum Gericht beschneidet. Da muss ich Ihnen sagen, irgendwo ist das paradox.

Das ist paradox, weil wir einerseits den Zugang mit allen Mitteln öffnen, um ihn gleichzeitig dann wieder zuzutun. Wir sind in einer Zeit der allgemeinen Verrechtlichung. Vom Sozialversicherungs- über das Haftpflichtrecht bis zu den Steuerfragen, alles zusammen ist nur noch unter dem Gesichtspunkt des Anspruchdenkens konzipiert. Wir haben Ansprüche, Rechtsansprüche, die wir mit Gewalt durchsetzen und auf die wir nicht verzichten wollen. Wenn wir das vor Gericht tun, können wir nicht verlieren. Jede Instanz ist ein reiner Durchlauferhitzer, bis ich an der endgültig letzten Instanz bin. Jeder geht an die letzte Instanz, wenn er es kann. Wir haben eine Plethora von Anwälten. Wie wir in der Medizin zu viele Ärzte haben, haben wir hier zu viele Anwälte - was ich auf kantonaler Stufe erlebe -: Der letzte "Fiaz", der völlig chancenlos ist, findet noch einen Anwalt, mit dem man vor die Kantonsregierung und dann vor das Verwaltungsgericht geht.

Herr Studer hat gesagt, wir hätten zu viele Gesetze. Selbstverständlich haben wir zu viele Gesetze. Aber wir haben auch Strassburg, Herr Studer. Daher kommt die paradoxe Situation: Was haben wir mit dieser EMRK nicht alles gemacht, um möglichst die gesamte Breite des menschlichen Lebens und die gesamte Tiefe des menschlichen Lebens, so winzig und unsinnig es auch ist, noch vor den Richter zu bringen! Die Europäische Menschenrechtskonvention ist einer der Gründe, warum wir hier eine Überlastung der Gerichte haben. Das haben nicht wir gewollt, das waren unsere Vorgänger. Aber das ist einer der Gründe. Jetzt versuchen wir, das auf irgendeine Art und Weise wieder zurückzunehmen und den Zugang zu beschränken. Ich bitte Sie, das einmal anzuschauen. Ich gebe Ihnen die Garantie, wenn Sie im Bereich der zivilrechtlichen Beschwerde glauben, der kleine Mieter werde sich gefallen lassen, dass man ihm den Zugang zum Bundesgericht verwehrt, dann haben Sie sich ein zweites Mal getäuscht. Sie haben sich schon einmal getäuscht.

Mit anderen Worten bin ich folgender Auffassung: Wenn man ernsthaft die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtes verbessern will, dann können Sie das so tun, aber es genügt nicht. Sie werden immer wieder Korrekturen anbringen müssen. Es ist nicht der grosse Wurf - die Zeit der grossen Würfe ist vermutlich ohnehin vorbei -, aber Sie müssen mehr Richter anstellen, denn Output kommt nur, wenn der Input auch tatsächlich verarbeitet werden kann. Sie müssen die Richter eben nicht als reine Wächter der Rechtsvereinheitlichung, sondern auch als Diener der rechtsuchenden Mitbürgerinnen und -bürger anschauen. Da hat jeder halt auch nur 24 Stunden, in denen er arbeiten kann. 30 mal 24 Stunden gibt 720 Stunden, und mehr gibt es nicht pro Tag. Wenn das nicht genügt, müssen Sie die Kapazitäten erhöhen - "tertium non datur".

Ich bin bereit, hier einzutreten, aber ich sage Ihnen eines: Wenn Sie den Zugang zu stark beschränken, können wir die Arbeit heute schon beiseite legen, wir werden Schiffbruch erleiden. Denken Sie in Bezug auf das Bundesgericht daran, dass wir vielleicht doch nicht einfach ein Gremium von Feldmarschällen, das die Zahl Sieben nicht überschreiten sollte, vor uns haben, sondern eine breite Anzahl guter und arbeitsfähiger Richter. Mehr wollen wir gar nicht haben, mehr brauchen wir nicht, aber das brauchen wir. Von daher wäre es gut, wenn die Kommission im Laufe der Diskussion vielleicht noch signalisieren könnte, ob sie vielleicht doch bereit wäre, noch die eine oder andere Frage zurückzunehmen. Sie macht mir aber einen ziemlich müden Eindruck, ich habe da keine allzu grossen Illusionen. Ich bin aber trotzdem bereit, in den sauren Apfel zu beissen und hier mitzumachen.