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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-23

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Die Minderheit will nichts anderes, als den heutigen Zustand fortzusetzen. Die Kommission hat eine grundsätzliche Aussprache über die Frage durchgeführt, ob es alternative Modelle für die Organisation der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit gäbe, beispielsweise eine erste Instanz natürlich in Luzern und eine zweite Instanz - verkleinert, mit fünf Richtern - in Lausanne. Diese erste Instanz könnte unterschiedlich zusammengesetzt sein: Sie könnte sich beispielsweise auch interkantonal rekrutieren, sie könnte an die Stelle der Versicherungsgerichte in den Kantonen treten. Alle solchen Modelle wurden angesprochen, aber die Mehrheit kam zum Ergebnis, dass sich eine grundsätzliche Reform hier nicht aufdränge. Also bleibt es bei zwei Gerichten, einem Gericht in Luzern und einem Gericht in Lausanne.

Diese Teilintegration, die der Bundesrat vertritt, hat nichts mit der Rechtsprechung zu tun; der Kommissionssprecher hat dies soeben unterstrichen. Es geht nicht darum, dass die eine oder die andere Lösung mehr Rechtsschutz oder einen besseren Rechtsschutz gewährleisten soll. Die Koordination zwischen Luzern und Lausanne klappt heute schon, wie sie zwischen zwei Abteilungen in Lausanne klappt. Es ist auch kein Problem, mehrere so genannte Höchstgerichte zu haben. Das erleben wir ja einerseits heute schon, und wir erleben es in anderen Ländern; das funktioniert ganz selbstverständlich.

Was verspricht man sich dann von dieser Teilintegration? Es geht nur um die administrative, die organisatorische Seite. Man will zwei Gerichtsinstanzen über grosse Distanz organisatorisch miteinander verknüpfen. Die Frage ist also: Was ist eine sinnvolle Organisation? Wenn Sie sich an die Eintretensvoten zurückerinnern, dann waren wir uns darin einig, dass es gelte, die Organisation zu vereinfachen, dass es gelte, Effizienz zu steigern, dass es gelte, Komplexität zu reduzieren. Ich frage Sie nun: Ist das eine Vereinfachung, eine Reduktion der Komplexität, wenn Sie den heutigen Zustand aufheben und eine organisatorische Integration vornehmen? Das ist doch geradezu widersprüchlich!

Bezüglich der optimalen Grösse einer Gerichtseinheit gibt es Grenzen, und die sind anders, Herr Kollega Schweiger, als in der privaten Industrie. Zwei Gerichte mit je etwa 200 Beschäftigten sind - aus der Natur der Sache - einfacher zu organisieren als ein Gericht mit etwa 400 Leuten. Die administrative Fusion Luzern/Lausanne brächte es auf etwa 300 bis 400 Beschäftigte, und dies relativ weit auseinander. Der administrative Zusammenschluss wäre damit eine administrative Komplizierung.

Stellen Sie sich die praktischen Probleme vor. Wir haben erstens Plenarsitzungen, an denen alle Richter teilnehmen. Das würde Reisen aller Richter von Luzern nach Lausanne oder von Lausanne nach Luzern bedingen. Die Geschäftsleitung, zweitens, die wir Ihnen jetzt vorschlagen, muss [PAGE 891] monatlich, sogar wöchentlich tagen und muss allenfalls kurzfristig zusammentreten können. Das bedingt einen erheblichen Aufwand, wenn Sie diese Reisen durchführen wollen, und man kann dies ja nicht ernsthaft über Videokonferenzen oder via Telefon oder Internet regeln. Der Gesamtgerichtspräsident würde drittens zu einem "Commis voyageur" zwischen Luzern und Lausanne. Wenn er ein Luzerner Richter wäre, hätte er es doppelt schwer, weil der Grossteil "seiner" Leute eben in Lausanne wäre.

Man stelle sich auch die Mehrheitsverhältnisse vor - ich habe solche Dinge erlebt -: Wie wird dann die Arbeit verteilt, und wie wird entschieden? Die Luzerner Richter wären immer in der Minderheit und hätten letztlich nur insofern eine Chance, wenn sie auf Nachsicht oder Einsicht drängen könnten. Mit dieser Flexibilität, von der man sich so viel verspricht, ist es also nicht sehr weit her. Es ist ja ganz selbstverständlich, dass man für die Personaldienste usw. in Luzern gesonderte Ansprechpersonen haben müsste; man kann mit einem Personalproblem nicht immer nach Lausanne reisen oder umgekehrt.

Es kommt noch etwas Weiteres hinzu, das Ganze hat auch eine politische Dimension. Was Ihnen die Mehrheit beantragt, ist die Möglichkeit, dass dieses Bundesgericht eine Abteilung auch von Lausanne nach Luzern zügelt. Das würde an sich von der Sache her die Welt nicht revolutionieren, hat aber eine politische Bedeutung. Nehmen wir beispielsweise an, das Bundesgericht würde beschliessen, die Strafabteilung von Lausanne nach Luzern zu zügeln. Das hat doch für die Romandie eine regionalpolitische Bedeutung, ganz klar! Das hätte Konsequenzen nicht nur für das Personal, sondern hätte in der Waadt regionalpolitische Reaktionen zur Folge.

Im Grunde genommen meine ich: Würde man einfach sachlich-organisatorisch denken und wären heute die beiden Bundesgerichte vereinheitlicht, dann müsste man Luzern geradezu verselbstständigen. Das entspricht gut schweizerischer Tradition. Eine Dezentralisierung erscheint als sachgerecht; mögliche organisatorische Synergien werden genutzt, die Informatik ist z. B. vereinheitlicht. Deshalb meine ich, es sei wirklich sinnvoll so. Man hat in Lausanne und in Luzern die Gebäude renoviert, hat für diese Renovationen in Lausanne etwa 46 Millionen Franken und in Luzern 14 Millionen Franken investiert. Das ist je für den heutigen Zustand berechnet. Schliesslich wird man wohl auch aus Luzerner und Innerschweizer Sicht diesem leichten Absetzungsprozess in Richtung Lausanne nicht unbedingt mit Begeisterung zusehen.