Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-09-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe abis ist diejenige Bestimmung, die im Vorfeld wohl am meisten zu reden gab. Deshalb drängen sich folgende Klarstellungen auf:
1. Unsere Kommission gibt in sachlicher Hinsicht den Kommissionen, welche sich je mit einzelnen Materien befassen, den Vorzug. Es war nun so, dass unser Rat aufgrund eines Antrages unserer SPK entschieden hat, dass Entscheide über die ordentliche Einbürgerung nicht in die nun hängige Vorlage eingebaut werden sollen. In konsequenter Befolgung dessen, was unser Rat auf Antrag der SPK schon entschieden hat, hat unsere Kommission für Rechtsfragen die Meinung vertreten, wir sollten das hier in diese Fassung analog aufnehmen.
2. Die Tatsache, dass die ordentlichen Einbürgerungen im Prinzip nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehbar sind, [PAGE 905] heisst nicht, dass ordentliche Einbürgerungsentscheide nicht justiziabel seien. Es können alle Entscheide über die ordentliche Einbürgerung den kantonalen Gerichten vorgelegt werden, und die kantonalen Gerichte sind verpflichtet, die derzeit geltende Rechtslage festzustellen. Das, was im Moment zur Diskussion steht, ist die Frage, ob wir die Justiziabilität der ordentlichen Einbürgerungsentscheide überhaupt aufheben wollen oder nicht. Die Antwort auf diese Frage ist nicht der Antrag, der Ihnen vorliegt; er will die Justiziabilität für die kantonalen Verfahren aufrechterhalten, will aber in Konsequenz zur Entscheidung, die wir bei der Bürgerrechtsgesetzgebung getroffen haben, in diesem Gesetz hier Parallelität schaffen.