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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-09-24

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, im Sinne des Antrages der Kommission dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

1. Ich bestätige die Ausführungen des Kommissionspräsidenten, auch in Bezug auf das Maison de la Paix. Sie dürfen davon ausgehen, dass ich angesichts der auf breitester Front durchgeführten Sparbemühungen in meinem Departement nicht darauf bedacht bin, die Mittel des VBS sehr freigiebig zur Verfügung zu stellen. Allerdings dient auch das VBS der Eidgenossenschaft, und nur der Eidgenossenschaft; deshalb ging es auch darum, das einmal laufende Projekt, von dem - wie zu Recht gesagt worden ist - verschiedene Departemente betroffen sind, in einer Hand zu haben.

Der Wettbewerb, Herr Reimann, wurde nicht von uns durchgeführt, sondern vom Kanton Genf. Der Bund ist in dieser Jury vertreten. Ich habe bereits im letzten Jahr gesagt, dass die Frist für die Beurteilung der Wettbewerbsprojekte zu erstrecken sei; ich sei nicht in der Lage, im Jahr 2002 überhaupt einen Antrag zu stellen. Die Wettbewerbsunterlagen liegen nun vor. Allerdings gibt es kein Konzept eines Architekten, das jetzt eine Basis dafür abgeben würde, wie der "débit général" dann aussähe. Der Vorgang wird sich nun so weiterentwickeln, dass im Verlaufe dieses Jahres eine Grundsatzbeurteilung vorgenommen wird, wenn die Fristen stimmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass im Sommer 2004 dieser "débit général" vorliegt und dass dem Bundesrat - wenn überhaupt - Ende 2004 ein Antrag zum Entscheid vorgelegt wird.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass da nicht nur eidgenössische, sondern auch kantonale Interessen betroffen sind. Das Ganze ist in politischer Hinsicht nicht sehr einfach. Allerdings entspräche es auch einem Grundbedürfnis, diese Zentren einmal zusammenzufassen - und zwar zum Nutzen von Stadt und Kanton Genf wie auch zum Nutzen der Eidgenossenschaft. Aber wie es am Schluss dann effektiv geregelt wird, vermag ich im Moment nicht vorauszusagen. Ich bin der Auffassung, dass sich der Bundesrat ebenfalls noch im Verlaufe dieses Jahres - wenn die Grundkonzeption des Architekten vorliegt, die allenfalls eine Grobkostenschätzung zulässt - politisch einmal in einem Aussprachepapier darüber äussern soll und dass wir dann, auch in Bezug auf die interne Begleitung des Projektes, eine entsprechende Struktur zu schaffen vermögen.

Im Moment ist das Projekt beim VBS; so oder so sind wir namhaft davon betroffen. Unsere Genfer Zentren sind im Moment in gemieteten Räumlichkeiten untergebracht, die in Genf auch nicht sehr günstig sind. Eine erste Schätzung zeigt mir, dass das Projekt verfolgungswürdig ist. Wie die genauen Zahlen lauten werden, werden wir sehen.

Ich habe selbstverständlich die Reaktionen sowohl der Finanzkommission als auch der SiK begriffen; sie nahmen Begehren auf, die auch ich intern immer wieder vorgebracht habe. Deshalb werde ich - selbstverständlich im Rahmen der üblichen Mitsprachemöglichkeiten - die Kommission auch darüber orientieren. Hier sind also unsere Interessen absolut parallel. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns im Moment die Handlungsfreiheit geben; auch da gibt es noch verschiedene Möglichkeiten. Es ist auch noch nicht hundertprozentig sicher, ob dann überhaupt erworben wird oder ob das ein Baurecht gibt oder was auch immer. Wir sind in Verhandlungen, deshalb kann ich diese Elemente nicht in der Öffentlichkeit darstellen. Aber präjudizierend in dem Sinn, dass Sie mit dem jetzigen Kredit oder mit der jetzigen Zustimmung bereits den kleinen Finger und damit die ganze Hand geben würden, ist es mit Sicherheit nicht; das wäre auch nicht im Interesse des Bundesrates. Hier ist noch einiges an Analysen zu machen, auch an Berechnungen anzustellen, um dann definitiv entscheiden zu können. Wir werden auch hier die Verzichtplanung greifen lassen, wie wir das bei allen militärischen Bauprojekten tun.

2. Herr Béguelin und Herr Merz haben auf das Grundproblem der stilreinen finanzpolitischen Lehre und der praktischen Auswirkungen in meinem Departement hingewiesen. Das ist tatsächlich so; bei der Desinvestition in Rüstungsgüter geht es in die gleiche Richtung. Hier besteht keine absolute Kongruenz der Interessenlage, und das dürfte insgesamt auch nicht zum Vorteil der Eidgenossenschaft sein. Deshalb bin ich mehr als nur froh, wenn darüber diskutiert werden kann. Selbstverständlich soll das Departement das Bruttoprinzip nicht einfach unterlaufen können, aber immerhin ist es nach meinem persönlichen Dafürhalten so, dass derartige Direktdesinvestitionen plafonderhöhend sein könnten, denn das würde genau dieses Delta im eigentlichen Unterhaltsbedarf besser abdecken, als wir das heute tun können.

[PAGE 938] Ich kann Ihnen ein weiteres Beispiel aus dem Bereich Bevölkerungsschutz nennen. Betreffend Zivilschutzbauten ist die Lage nicht anders - ich muss sagen: noch dramatischer. Wir haben auch dort Substanzwerte von weit über 10 Milliarden Franken. An sich müssten mindestens 200 Millionen Franken in die ordentliche Erneuerung auch des jetzt reduzierten Bestandes - reduziert gemäss der neuen Gesetzgebung - investiert werden. Ich habe im Moment nicht einmal mehr 10 Millionen Franken dafür zur Verfügung. Das lässt sich kurzfristig verantworten, aber längerfristig stellen sich hier grundsätzliche Fragen, und ich will auch diese im gegebenen Zeitpunkt mit Ihnen besprechen. Denn irgendeinmal muss man der Wahrheit ins Auge sehen, und daran haben die Finanzen natürlich einen ganz wesentlichen Anteil.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung und bitte das Plenum, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.