Wicki Franz · Ständerat · 2003-09-24
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Namens der Kommission verweise ich grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht. Ich möchte aber doch festhalten, was die Überlegungen unserer Kommission waren. Eine Vorbemerkung: Leider kann ich Ihnen kein Muster eines Absinths unterbreiten, weil wir beschlossen haben, dieses Geschäft heute Vormittag zu behandeln, und nicht erst am Nachmittag auf dem Ständeratsausflug.
Ernsthaft: Seit 1908 haben wir in der Bundesverfassung das Absinthverbot. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung wurde dieses Verbot nicht mehr in unser Grundgesetz aufgenommen. Auf der Gesetzes- und Verordnungsebene blieb aber das Verbot. Mit der Parlamentarischen Initiative verlangt nun Herr Cornu, die gesetzlichen Beschränkungen der Herstellung und Vermarktung von Absinth zu beseitigen, konkret also das Lebensmittelgesetz zu ändern. In Ihrer Kommission haben wir die Frage des Absinthverbotes eingehend diskutiert, und zwar vor allem unter dem Gesundheitsaspekt und den Aspekten der wirtschaftlichen und regionalpolitischen Bedeutung.
In Bezug auf den Gesichtspunkt der Gesundheit erklärte uns der Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit, aus der Sicht seines Amtes sei das heutige Verbot kontraproduktiv und bewirke eher eine Erhöhung als eine Verringerung des Risikos. Zum einen wegen des Kultcharakters des Absinths, zum anderen unterstünden die produzierenden Betriebe keiner regelmässigen Kontrolle, und ihre Produkte würden überdies unbetreut gehandelt. Die sauberste Lösung sei die Streichung des Artikels im Lebensmittelgesetz. Bezüglich der flankierenden Massnahmen ist klar, dass der Grenzwert für bestimmte Bitterspirituosen auch für Absinth gelten wird. Auch bei den Fachleuten der Alkoholprävention wie bei den entsprechenden Institutionen gibt es keine fundamentale Opposition gegen die Aufhebung des Absinthverbotes. Man findet es richtig, sich nicht einfach auf das Verbot zu berufen, sondern die Alkoholprävention umfassend zu betreiben. Kurz gesagt: Wenn bei der legalen Herstellung von Absinth die Vorschriften eingehalten würden, bestehe für die Volksgesundheit keine grössere Gefahr als bei anderen Spirituosen.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und regionalpolitischen Bedeutung wird erwartet, dass dank der Absinthherstellung neue Arbeitsplätze entstehen könnten. Nach Wegfall des Verbotes könne das Produkt mit einer Ursprungsbezeichnung oder mit einer geographischen Herkunftsbezeichnung geschützt werden. Zudem hoffe man, dass die "Grüne Fee", wie der Absinth auch genannt wird, zu einem Werbeträger für die Region werde.
Der Reiz des Absinth lag bisher darin, dass er eben verboten war. Nun fällt der Reiz der verbotenen Frucht dahin, und das gefällt nicht allen. In der Kommission wurde uns gesagt, die grösste Opposition komme von den Fundamentalisten und den Schwarzbrennern.
Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, der Initiative Folge zu geben.