Frick Bruno · Ständerat · 2003-09-25
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-25
Wortprotokoll
Beginnen wir mit der Einigungskonferenz über die 11. AHV-Revision, welche gestern Morgen früh stattgefunden hat. Sie erinnern sich: Drei wesentliche Differenzpunkte sind nach drei Lesungen in jedem Rat verblieben.
1. Soll der Bundesanteil an der Mehrwertsteuer weiterhin in die Bundeskasse oder direkt in die AHV-Kasse fliessen?
2. Bei der Frage der Witwenrente standen sich zwei Modelle - jenes des Nationalrates einerseits und jenes des Ständerates andererseits - gegenüber.
[PAGE 954] 3. Soll eine allgemeine Frühpensionierung eingeführt werden, oder soll weiterhin lediglich ein vergünstigter Vorbezug für Frauen gelten?
Wir haben eine Einigung gefunden, und zwar mit klaren Mehrheiten. Massgebend für die Einigung war die Idee, zum Ersten die AHV nachhaltig zu konsolidieren und zum Zweiten gewisse Renten - insbesondere die Witwenrente - und das Rentenalter an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen.
Ich stelle Ihnen die Lösungen vor. In wesentlichen Punkten hat die Lösung des Ständerates obsiegt; es haben aber, wenn wir das unüblicherweise hier auf Parteien fixieren wollen, alle wesentlichen beteiligten Kräfte Haare lassen müssen: Es hat keine der beteiligten politischen Kräfte rundweg obsiegt. Es resultierte aber eine klare Mehrheit, deren Lösung von den so genannt bürgerlichen Parteien geschlossen akzeptiert werden konnte, von den linken Parteien aber abgelehnt wird.
Ich lasse die drei Lösungen vor Ihnen Revue passieren.
1. Zur Frage der Finanzierung: Die Einigungskonferenz hat sich - mit einer einzigen Gegenstimme - der Lösung des Ständerates angeschlossen, wonach aus den Mehrwertsteuerprozenten weiterhin rund 800 Millionen Franken in die Bundeskasse fliessen und von dort auf verschlungenen Wegen in die AHV-Kasse zurückgeleitet werden. Die direkte Einspeisung der 800 Millionen Franken in die AHV-Kasse hätte bewirkt, dass die Bundeskasse jährlich um rund 800 Millionen geschwächt worden wäre, weil jene Quelle nach der Lösung des Nationalrates ja weiterhin hätte sprudeln müssen. Die von unserem Rat überwiesene Motion 03.3454 spielte in dieser Frage eine entscheidende Rolle. Die Einigungskonferenz ist der Ansicht, dass diese Umwegfinanzierung - von Mehrwertsteuerprozent über Bundeskasse in die AHV - in der 12. Revision zu entflechten und die Finanzierung transparenter auszugestalten ist.
2. Bei der Witwenrente standen sich die beiden folgenden Systeme gegenüber: Die Lösung des Nationalrates lässt sich so charakterisieren, dass die Witwen nach der Kindererziehung beruflich handicapiert seien und darum für das ganze Leben bis zum AHV-Alter eine höhere Witwenrente erhalten sollten. Die Lösung des Ständerates geht davon aus, dass der berufliche Wiedereinstieg nach der Kindererziehung künftig leichter möglich sei als bisher. Die Einigungskonferenz ist der Lösung des Ständerates gefolgt, hat aber die Übergangsfrist verlängert. Nach dem bisherigen Beschluss des Ständerates soll die Lösung ab dem dritten Jahr nach der Revision sukzessive eingeführt werden und dann nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren endgültig angepasst sein. Nun haben wir in der Einigungskonferenz die Karenzzeit auf 6 Jahre ausgedehnt. Das heisst, nach 6 plus 17 - total also 23 - Jahren ist das neue Witwenrentensystem sukzessive eingeführt, also nach heutiger Berechnung im Jahre 2028. Diese sehr lange Übergangsfrist hat dazu geführt, dass sich alle politischen Kräfte dieser Lösung anschliessen konnten. Mit dieser Witwenrentenlösung erzielen wir pro Jahr rund 250 Millionen Franken an Minderausgaben.
3. Und nun zum politischen Hauptpunkt: Soll eine Frührente ab dem 62. Altersjahr für alle möglich sein, oder soll nur für Frauen während einer beschränkten Übergangszeit ein reduzierter Kürzungssatz bei Rentenvorbezug normiert werden? Die Einigungskonferenz hat sich für die Lösung des Nationalrates ausgesprochen, allerdings in reduzierter Form. Sie erinnern sich, dass National- und Ständerat die allgemeine Frühpensionierung bereits in ihrer zweiten bzw. dritten Lesung abgelehnt hatten. Ein entsprechender Antrag für eine Übergangslösung wurde indessen in der Einigungskonferenz wieder gestellt.
Lassen Sie mich die Haltung der Mehrheit begründen. Vorab müssen wir uns klar bewusst sein, dass die AHV-Lösung nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern dass die erste und die zweite Säule gemeinsam zu würdigen sind. Bei der zweiten Säule haben wir zugunsten der kleineren Einkommen, auch der Teilzeitbeschäftigten, die Eintrittsschwelle von rund 24 000 auf 18 000 Franken gesenkt. Das ist mit erheblichen Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden.
Diese Senkung der Eintrittsschwelle war auch in unserem Rat eine wesentliche Voraussetzung, um auf die allgemeine Frühpensionierung in der ersten Säule zu verzichten. Wir argumentierten, dass die 400 Millionen Franken für die Frühpensionierung in der AHV eine Giesskannenlösung darstellen, welche für den einzelnen Rentner gegenüber dem versicherungstechnischen Kürzungssatz nur 30 bis 120 Franken zusätzliche Rente bewirkt; dieser kleine Mehrbetrag könne nicht ausschlaggebend sein, um sich für eine Frühpensionierung zu entscheiden. Also wäre diese Summe von 400 Millionen Franken politisch ungenügend gewesen und hätte in der 12. und 13. AHV-Revision selbstverständlich zu Mehraufwand und zu zusätzlichen Begehren führen müssen.
Die Mehrheit der Einigungskonferenz ist auch der Ansicht, dass verschiedene umliegende Länder - ich erinnere Sie an Deutschland, Österreich und Frankreich - grösste Probleme mit Frühpensionierungen haben. Sie ist der Überzeugung, dass die Schweiz die Fehler, welche andere jetzt mühsam korrigieren, nicht mit zwanzig Jahren Verzögerung auch noch machen sollte. Wenn die SPD-Regierung in Deutschland bei den Frührenten Korrekturen vornehmen muss, sollten wir diese nicht mit Verzögerung in der Schweiz einführen.
Die Übergangslösung wäre, wenn auch nur befristet, ein Einstieg in die allgemeine Frühpensionierung. Diese 400 Millionen Franken jährlich als Übergangslösung wären der politische Einstieg gewesen, den wir - geben wir uns darüber klar Rechenschaft - später nicht mehr hätten eliminieren können. Uns stellt sich die Frage: Ist ein Leistungsausbau aus der AHV-Kasse hinsichtlich Frühpensionierungen überhaupt möglich?
Wir vertreten mehrheitlich die Ansicht, dass die Sicherung der AHV unter den gegebenen demographischen Voraussetzungen das Wichtigste ist. Erinnern wir uns an die einfachen Zahlen: Heute arbeiten noch drei Personen für eine Person, die Renten bezieht. In 25 Jahren werden es noch zwei sein. Unter diesen Voraussetzungen dürfen wir nur Leistungen einführen, die wir langfristig auch finanzieren können. Die wirtschaftlichen Aussichten sind nicht dergestalt, dass wir uns mit einem zusätzlichen Ausbau der Leistungen kurzfristig verschulden dürfen, in der Hoffnung, dass mittelfristig ein grosser wirtschaftlicher Aufschwung eintritt, der uns nachher die Finanzierung erlaubt. Es ist Tatsache, dass die Frühpensionierung in verschiedenen Branchen durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelungen ist. Das ist nach der Mehrheit der Einigungskonferenz der richtige Weg.
Die Einigungskonferenz hat sich auf ein zeitlich befristetes Entgegenkommen den Frauen gegenüber geeinigt. Weshalb? Zum einen sind es im Wesentlichen die Frauen, welche die 11. AHV-Revision finanzieren, durch die Anpassung der Witwenrente mit 250 Millionen Franken jährlich und durch die Erhöhung des Rentenalters mit 445 Millionen Franken jährlich. Die Einigungskonferenz will das bisherige Recht für die Frauen in angepasstem Rahmen weiterführen. Dieses legt fest - in der 10. AHV-Revision haben wir uns so geeinigt -, dass die Frauen wegen der Rentenaltererhöhung von 62 auf 64 Jahre für zwei vorbezogene Jahresrenten einen reduzierten Kürzungssatz beanspruchen dürfen. Wir haben nun genau diese Regelung nur für ein Jahr weitergeführt. Der Nationalrat hatte den Rentenvorbezug in seiner Lösung, die wir das letzte Mal besprochen haben, wiederum während zwei Jahren ermöglicht. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil bei der Erhöhung um ein Rentenaltersjahr nicht eine Begünstigung von zwei Jahren eingeführt werden darf. In diesem Sinn haben wir die Übergangslösung angepasst. Sie kostet rund 145 Millionen Franken pro Jahr, ist aber eine befristete Lösung, welche nur für die fünf Übergangsjahrgänge 1948-1952 gilt.
Das sind die wesentlichen Punkte. Wir haben uns noch in zwei weiteren Fragen geeinigt. Erstere betrifft die Waisenrenten und die Witwenrenten für geschiedene Frauen. Wir sind dort der Lösung des Nationalrates gefolgt. Wir haben [PAGE 955] zweitens auch den Übergangstatbestand in der AHV-Revision weitergeführt, wonach die Beträge aus dem Nationalbankgold, welche nicht gesetzlich zugewiesen sind, für die AHV verwendet werden. Das ist allerdings nur ein Auffangtatbestand, welcher kaum praktische Auswirkungen haben wird.
In diesem Sinne bitten wir Sie, die Lösung der Einigungskonferenz zu akzeptieren. Sie hat in den umstrittenen Fragen, insbesondere bei der Frühpensionierung, mit 18 zu 5 Stimmen sehr klar entschieden. Die finanziellen Auswirkungen ersehen Sie aus dem Blatt, das wir Ihnen ausgeteilt haben. Es gelingt uns, mit der 11. AHV-Revision die Finanzierung der AHV wesentlich zu verbessern. Die Einsparung in Form von weniger ausbezahlten Renten, aber auch von teilweise leicht höheren Beiträgen, ergibt eine Besserstellung von 927 Millionen Franken pro Jahr. Das sind rund 3 Prozent des AHV-Haushaltes und eine nachhaltige, wichtige Konsolidierung. Mit der Übergangslösung, dem vergünstigten Rentenvorbezug für ein Jahr für die Frauen, geben wir vorübergehend zusätzlich 145 Millionen Franken an Renten aus. Mit dieser Besserstellung glauben wir, die AHV auf gute Wege geführt zu haben, auch wenn wir klar sagen: Vom Gedanken der allgemeinen Frühpensionierung über die AHV-Kasse müssen wir politisch Abschied nehmen. Das ist die politisch entscheidende Weichenstellung, die wir mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz treffen.
Ich bitte Sie um Zustimmung.