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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-09-25

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-25

Wortprotokoll

Ich war sehr erstaunt über diese Empfehlung unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, mit welcher sie den Bundesrat auffordert, alles zu unternehmen, um den Südanflug auf den Flughafen Zürich möglichst rasch und integral zu ermöglichen. Für mich sind die Gründe nicht nachvollziehbar, warum die KVF punkto Südanflüge diesen vorauseilenden Gehorsam vom Flughafen fordern will. Der Bundesrat beantragt uns, die Empfehlung in diesem Punkt abzulehnen, und ich danke ihm dafür. Er beruft sich dabei auf das Luftfahrtgesetz und erklärt sich zu Recht nicht als zuständig. Die An- und Abflugverfahren sind in einem Betriebsreglement des Flughafens festzulegen, welches der Genehmigungspflicht durch das Bazl unterliegt. Es fehlt somit in dieser Frage auch die Zuständigkeit des Parlamentes. Es macht keinen Sinn, eine solche Forderung an den Bundesrat zu stellen. Wenn die Kommission der Meinung ist, die An- und Abflugverfahren und diese Fragen gehörten in die Zuständigkeit des Bundesrates oder des Parlamentes, dann hätte sie eine entsprechende Gesetzesänderung beantragen müssen.

Als Vertreter des betroffenen Kantons Zürich möchte ich Sie ebenfalls bitten, Ziffer 1 dieser Empfehlung abzulehnen. Nachdem sich der Bundesrat vor allem auf juristische Gründe beruft und uns in seiner Antwort die momentane Rechtslage zutreffend erläutert, erlaube ich mir, einige materielle Überlegungen nachzuliefern oder Überlegungen, die bereits Kollege Jenny angestellt hat, noch zu unterstreichen.

Der Flughafen Zürich wurde so konzipiert und damals auch gebaut, dass in der Regel von Norden gelandet und nach Westen gestartet wird. Bei jeder weiteren Ausbauetappe ist an diesem Konzept festgehalten worden, und so wurde der Flughafen auch über 50 Jahre lang betrieben. Diesem An- und Abflugkonzept hat sich die Siedlungsentwicklung rund um den Flughafen angepasst. Der Norden blieb relativ dünn besiedelt, während im Süden und Osten die grossen Agglomerationsgemeinden und die dicht besiedelten Aussenquartiere der Stadt Zürich entstanden sind. So wohnen im gesamten Einzugsgebiet des Nordens inklusive den deutschen Gebieten bis weit hinaus rund 50 000 Menschen. Allein im Einzugsgebiet des Südanfluges sind es gegen 240 000. Dafür wird der Norden von den weit lärmigeren Starts praktisch verschont; gegen Süden wird ja recht häufig auch gestartet. Es ist raumplanerisch unsinnig zu fordern, dass nun das Anflugregime und damit die bisherige Raumentwicklung integral um 180 Grad zu drehen seien. Es ist auch sachlich falsch - Kollege Jenny hat das ebenfalls unterstrichen -, dünn besiedeltes Gebiet zu entlasten und dafür sehr dicht besiedelte Gebiete neu zu belasten. Das tut mir Leid für die Bewohnerinnen und Bewohner im Norden des Flughafens, aber objektiv gesehen trifft dies einfach zu.

Durch den Südanflug entstehen auch hohe Entschädigungsansprüche der Grundeigentümer infolge massiver Wertverluste. Zudem wären bei einem - hoffentlich nie mehr eintretenden - Flugunfall bedeutend mehr Menschen einer Gefahr ausgesetzt, als dies beim Anflug von Norden der Fall ist. Ich bin Herrn Bundesrat Leuenberger sehr dankbar, dass er die Sicherheitsfrage des Südanflugs nochmals von neutraler Stelle überprüfen lässt.

Dass man heute daran ist, diese Südanflüge technisch zu installieren, hat seinen Ursprung im damals ausgehandelten Staatsvertrag. Über diesen brauchen wir nicht mehr zu sprechen; er ist vom Tisch, er existiert nicht mehr.

Es ist jetzt eine einseitige deutsche Verordnung, die den Flughafen zwingt, diese Südanflüge vorübergehend einzuführen. Freiwillig geschieht dies sicher nicht. Diese deutsche Verordnung wird von der Schweiz als Staat, vom Flughafen und von der Swiss nicht akzeptiert und auch angefochten. Sie verstösst meines Erachtens krass gegen das Nichtdiskriminierungsgebot der EU. Ich hätte noch Verständnis gehabt, wenn Deutschland nach dem Scheitern des Staatsvertrages dessen genauen Inhalt - die gleichen Zahlen punkto Flugbewegungen, Sperrzeiten, Fristen - in einer Verordnung einseitig verfügt hätte. Dann hätten die Rechtsmittel laufen können. Dazu haben wenigstens einmal beide Regierungen Ja gesagt, die Parlamente nicht.

Aber nein, Deutschland hat überall noch massiv eins draufgehauen - entschuldigen Sie den Ausdruck: längere Sperrzeiten am Abend und Morgen, längere Sperrzeiten am Wochenende, noch weniger Landungen von Norden usw. Das ist es, was wir nicht nur als diskriminierend empfinden, sondern was es meines Erachtens gemäss EU-Recht auch ist. Die Schweiz ist punkto Luftfahrtrecht ein EU-Land und darf nicht anders behandelt werden. Von keinem interkontinentalen Flughafen in Europa wird eine solche "gerechte" Lärmverteilung verlangt, von keinem anderen Flughafen wird ein dermassen restriktives Regime punkto Sperrzeiten gefordert.

Zu Recht akzeptieren wir ein solches Diktat von aussen nicht. Es ist sehr schade, dass wegen dieser deutschen Verordnung nun ein Streit im eigenen Land unter den betroffenen Regionen rund um den Flughafen entstanden ist. Aus verständlichen Gründen propagiert der Süden nun den gekröpften Nordanflug, der Westen natürlich den Südanflug, und jene im Osten wollen möglichst viel von beidem. Auch die betroffenen Nachbarkantone beginnen sich leider an diesem Schwarzpeterspiel zu beteiligen. Ihnen möchte ich in Erinnerung rufen, dass von den gesamten Lärmimmissionen des Flughafens - jedes Flugzeug, das landet, startet ja auch - der Kanton Zürich 95 Prozent trägt. Eigentlich - hier ist mein Ansatzpunkt - sollten doch alle, der Süden, der Osten und der Westen, am gleichen Strick ziehen und sich gemeinsam für die Beibehaltung des bisherigen Regimes einsetzen. Das wäre ein Zeichen, auch gegenüber Deutschland. Mit einer parlamentarischen Forderung nach der integralen Einführung des Südanflugs schwächen wir doch ganz eindeutig unsere Position in den hängigen Rechtsverfahren.

Ich möchte den Bundesrat dringend bitten, alles zu unternehmen, dass mit Deutschland nochmals ganz neu - eben auch integral - verhandelt werden kann. Bundeskanzler [PAGE 947] Schröder hat ja anlässlich seines kürzlichen Besuchs in unserem Land Bereitschaft zu einer politischen Lösung signalisiert. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er diesen Ball aufzunehmen gedenkt. Das erste Ziel, das es dabei anzustreben gilt, ist, die Inkraftsetzung der deutschen Verordnung weiter hinauszuschieben, bis entweder eine für beide Seiten tragbare politische Lösung ausgehandelt ist oder aber die laufenden Rechtsmittelverfahren Klarheit geschaffen haben. Ich gehe hier sogar noch einen Schritt weiter. Nötigenfalls müssten wir sogar den Mut haben, von uns aus die Anwendung dieser diktierten Verordnung auszusetzen, bis in diesen Fragen Klarheit geschaffen ist.

Die Überweisung dieser Empfehlung durch den Ständerat würde nicht nur von der verunsicherten Bevölkerung rund um den Flughafen nicht verstanden, sondern sie wäre auch für allfällige Neuverhandlungen oder für die laufenden Verfahren völlig kontraproduktiv und würde die Position der Schweiz und damit des Bundesrates markant schwächen.

Ich bitte Sie nochmals, diese Empfehlung der KVF nicht zu überweisen.