Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-10-01

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Als Stiftungsratspräsident einer mittelgrossen Sammelstiftung erlaube ich mir, aus der Praxis etwas zur Motion zu sagen.

Punkt 1, wonach der Umwandlungssatz zu überprüfen und anzupassen sei, ist dringend und wichtig; da sind wir uns wohl einig. Diese Daueraufgabe - da muss ich den Kommissionspräsidenten unterstützen - haben wir in der 1. BVG-Revision nicht überzeugend gelöst. Darum haben wir ja zum Teil diese Diskussion jetzt. Wir haben hier die Hausaufgaben nicht gemacht. Wir wissen alle, dass die einstige goldene Regel - ich habe geschaut, auf welchen Grundlagen man aufgebaut hat, als man das BVG eingeführt hat: 4 Prozent Zins, 4 Prozent Teuerung, 4 Prozent Lohnentwicklung, 40 Jahre Beitragszahlung - von den ökonomischen Realitäten längst praktisch ausser Kraft gesetzt worden ist.

Ich möchte zu Punkt 1 einfach sagen: Der Nationalrat hat das Postulat Egerszegi überwiesen; der Bundesrat hat dieses Postulat entgegengenommen. Es geht, wie Herr David richtig gesagt hat, um ein Konzept bei der Berechnung des Umwandlungssatzes, mit den statistischen Grundlagen, mit der Vereinheitlichung der statistischen Grundlagen - damit alle vom Gleichen sprechen. Der Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen. Es geht hier darum, dass wir in diesem Bereich klare Verhältnisse schaffen. Mit Punkt 1 kann ich leben; ob man das als Motion oder Postulat überweist, ist im Endeffekt gleich.

Bei Punkt 2 bin ich mit Frau Spoerry nicht ganz einverstanden. Bei der ganzen Geschichte mit dem Umwandlungssatz im obligatorischen und überobligatorischen Bereich müssen wir die Komponenten schon richtig sehen. Da haben die Versicherungen in der Vergangenheit mit einem komplizierten Mechanismus das Verhältnis zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Bereich ausgeglichen. Weil keine Reserven mehr da sind, kann man dieses Gleichgewicht heute nicht mehr halten. Im Endeffekt bin ich eigentlich mit Herrn David schon einverstanden, dass man den Leuten nicht erklären kann, warum der Umwandlungssatz in den beiden Bereichen im Wesentlichen nicht übereinstimmen sollte.

Mit Punkt 3 bin ich nicht einverstanden - weder mit dem, was der Kommissionspräsident gesagt hat, noch mit dem, was Herr David gesagt hat. Auch der Bundesrat hat hier nicht überzeugend operiert. Es heisst hier im Text - wenn es um eine Motion geht, müssen wir den Text schon ernst nehmen -: "bei wesentlichen Änderungen" - in der Mehrzahl - "im überobligatorischen Bereich". Ich habe einige Kommissionsmitglieder und den Kommissionspräsidenten gefragt, und sie haben mir jetzt vorhin in den Ausführungen gesagt, es gehe in erster Linie nur um den Umwandlungssatz. Aber wenn es heisst "bei wesentlichen Änderungen", sind auch andere Dinge betroffen. Da muss ich mich natürlich wehren. Herr David hat gesagt, es müsse Flexibilität bei der Verzinsung herrschen. Aber das gilt dann natürlich auch für den überobligatorischen Bereich. Wenn wir dann Übergangsfristen von zehn Jahren haben werden, wie wir es jetzt beim Umwandlungssatz ins Gesetz geschrieben haben - auch bei der Verzinsung oder den Verwaltungskostenabrechnungen, mit den Transparenzproblemen, die wir jetzt bekommen -, muss ich das entschieden bekämpfen.

Es geht dann hier im überobligatorischen Bereich bei "wesentlichen Änderungen" noch um andere Dinge, und gerade die Flexibilität ausserhalb des Umwandlungssatzes ist für die Pensionskassen von überlebenswichtiger Bedeutung. Es ist ja über alle Parteigrenzen hinaus unbestritten: Zum Beispiel bei der Verzinsung hat der Bundesrat keinen Einheitssatz vorgeschrieben. Gerade die Kassen, die eine Unterdeckung aufweisen, haben schon letztes Jahr rechtzeitig begonnen, im überobligatorischen Bereich nicht die gleiche Verzinsung anzuwenden wie im obligatorischen Bereich, um sich ohne Beitragserhöhungen sanieren zu können.

Diesen Zusammenhang muss man sehen, und ich wehre mich dagegen, dass die Kassen - abgesehen vom Umwandlungssatz - auch in anderen Bereichen die Flexibilität verlieren und ihnen Übergangsfristen vorgegeben werden, die dazu führen, dass man wirklich nicht mehr handeln kann.

Ich möchte Sie aus der Praxis heraus wirklich bitten, Punkt 3 der Motion abzulehnen. Damit schiesst man ein Eigentor, denn wir müssen den Kassen, die knapp über dem Deckungsgrad liegen oder eine Unterdeckung aufweisen und handeln müssen, die sanieren, Beitragserhöhungen ins Auge fassen und bei der Verzinsung operieren müssen, die nötige Flexibilität belassen. Mit Punkt 3, wie er in der Motion steht, nimmt man ihnen diese Flexibilität weg.

Ich mache Ihnen beliebt, dem Bundesrat zu folgen und Punkt 3 der Motion abzulehnen.