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Wicki Franz · Ständerat · 2003-10-03

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-03

Wortprotokoll

Ich gestatte mir, als Präsident der SPK ein Wort dazu zu sagen. Was ist der Inhalt der Vorlage 5? Die Vorlage 5 enthält vor allem folgende Elemente:

1. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Schweizerinnen durch Abstammung, Adoption und Einbürgerung sowie Schweizerinnen durch Heirat.

2. Diese Vorlage regelt den Erwerb des schweizerischen Bürgerrechtes durch Geburt für ausserhalb der Ehe geborene Kinder eines schweizerischen Vaters besser.

3. Sie regelt die Wiedereinbürgerung.

4. Sie behebt diverse Rechtsungleichheiten bei der Behandlung von Spezialfällen, so bei erleichterten Wiedereinbürgerungen für Kinder mit einem schweizerischen Elternteil.

5. Sie sagt etwas über die Gebühren. Kantone und Gemeinden sollen höchstens kostendeckende Einbürgerungsgebühren erheben dürfen.

Das Beschwerderecht ist in dieser Vorlage nicht enthalten. Unser Rat hat dies abgelehnt, und der Nationalrat hat sich unserem Rat angeschlossen. Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage sagt das Parlament auch nichts zu den seit unseren Beratungen in der Sommersession ergangenen Bundesgerichtsurteilen. Wenn unser Rat zustimmt, heissen wir die Gesetzesvorlage gut, und zwar das Gesetz so, wie es heute im Text vorliegt. Mit dieser Zustimmung heissen wir nicht Interpretationen und angebliche Gründe gut, welche im Nationalrat allenfalls die Motivation wahren. Das heisst aber nicht, dass das Parlament, der Gesetzgeber, die Hände in den Schoss legen kann. Ich habe bereits am ersten Tag dieser Session darauf hingewiesen, dass es Sache des Gesetzgebers ist, die Rechtslage zu klären. Wir dürfen dies nicht dem Gericht überlassen.

Mir scheint es daher richtig zu sein, dass sich die SPK unseres Rates baldmöglichst umfassend mit der ganzen Problematik des Beschwerderechtes, der Beschwerdemöglichkeiten im Bürgerrechtswesen, auseinander setzt, und zwar aufgrund des Bundesgerichtsurteils, aufgrund der von unserem Rat im Bundesgerichtsgesetz eingefügten Regelungen und aufgrund der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse, insbesondere des angekündigten Vorstosses von Kollege Pfisterer, sowie auch aufgrund verschiedener Standesinitiativen, die bereits beschlossen sind. Ich werde prüfen, ob sich die SPK noch vor Beginn der neuen Legislatur mit dieser umfassenden Problematik befassen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Vorlage 5 anzunehmen. Eine Ablehnung wäre eine Demonstration am falschen Objekt!