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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-10-03

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Erklärung zum Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes. Materiell enthält die Vorlage drei relevante Neuerungen:

1. Kantone und Gemeinden sollen höchstens kostendeckende Einbürgerungsgebühren erheben dürfen.

2. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Schweizerinnen durch Abstammung, Adoption und Einbürgerung sowie Schweizerinnen durch Heirat.

3. Diverse Rechtsungleichheiten bei der Behandlung von Spezialfällen wurden behoben.

Das Beschwerderecht gegen kantonale Einbürgerungsentscheide, wie es ursprünglich im Entwurf vorgesehen war, ist in der heute vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Beide Räte haben sich in den Beratungen gegen die Aufnahme des Beschwerderechtes in die Gesetzesvorlage ausgesprochen, dies allerdings - und hier liegt die Brisanz - mit sich diametral entgegenstehenden Begründungen. Der Nationalrat lehnte eine Beschwerderegelung mit dem Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangenen Bundesgerichtsentscheide ab. Diese Entscheide, so der Nationalrat, machten eine Regelung im Gesetz überflüssig.

Der Ständerat hingegen, der zur Auslegung der Bundesgerichtsentscheide nie Stellung nehmen konnte, war in seiner Mehrheit der Meinung, dass ein generelles Beschwerderecht nicht infrage komme. Die FDP-Fraktion vertritt deshalb die Auffassung, dass selbst bei Annahme des Gesetzes in dieser Frage nach wie vor gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Im Falle der Annahme wird Kollege Pfisterer eine Parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung einreichen, die verlangt, dass das Bürgerrechtsgesetz für die ordentliche Einbürgerung zu ergänzen sei.

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