Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-10-01
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Es drängt sich auf, dass ich in Ergänzung zu dem, was Sie heute abzustimmen haben, einige Ausführungen mache, und zwar deshalb, weil der Gerichtskommission ein gewisser Kompetenzbereich eingeräumt wurde, in welchem die Gerichtskommission die Anstellungsbedingungen mit den Richtern auszuhandeln und zu vereinbaren hat - selbstverständlich immer ihre Wahl vorbehalten.
Für Sie mag Folgendes von Interesse sein: Die Gerichtskommission hat beschlossen, dass das Bundesstrafgericht seine Arbeit am 1. April 2004 aufnehmen kann. Wir haben es uns bei diesem Entscheid nicht einfach gemacht, sondern in engem Kontakt mit der Bundesanwaltschaft und mit dem Bundesgericht zu ermessen versucht, ab wann die Belastung des Bundesgerichtes in Bellinzona so gross sein wird, dass es die Anstellung der Richter rechtfertigt. Wir sind nun zur Überzeugung gekommen, dass im Jahre 2004 die ersten Fälle von der Bundesanwaltschaft an das neue Bundesstrafgericht überwiesen werden. Das ist der eine Punkt, und der andere Punkt ist: Das Bundesstrafgericht wird sich völlig neu organisieren müssen und deshalb eine gewisse Zeit brauchen, um die organisatorischen Bemühungen vorzunehmen und die erforderlichen Regelemente zu erlassen.
Ein weiterer Punkt: Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen hätte das Bundesstrafgericht an sich über eine Zahl von 15 Richtern zu verfügen, damit die entsprechenden Kammern auch belegt werden können. Die Gerichtskommission hat befunden, dass es für den Anfang richtig ist, Teilpensen zu schaffen. Wir haben also heute über die Anstellung von elf Richtern zu befinden, die insgesamt 870 Stellenprozente ausfüllen werden.
Dies hat folgende Vorteile:
1. Beim Anfall der Arbeiten kann eine gewisse Flexibilität gewährleistet werden.
2. Die Kammern müssen jeweils mit einer bestimmten Mindestanzahl von Richtern versehen sein. Eine grössere Richterzahl bei kleineren Pensen gibt auch diesbezüglich eine gewisse Flexibilität.
3. Durch die Aufteilung in Pensen war es möglich, beim Bundesstrafgericht auch die kleineren Fraktionen zu berücksichtigen.
Ein weiterer Punkt, der Sie interessieren mag: Die Lohnbedingungen sind ebenfalls von der Gerichtskommission im Rahmen gesetzlicher Vorgaben festzulegen. Die gesamte Lohnsumme, welche die elf Bundesstrafrichter in Bellinzona beziehen wird, beträgt 1,69 Millionen Franken.
Lassen Sie mich zum Schluss eine Würdigung vornehmen: Ich glaube, dass es gelungen ist, Ihnen eine ausgewogene Liste zu präsentieren, dies sowohl mit Bezug auf die Sprachen wie mit Bezug auf die politische Ausrichtung und die Verteilung der Geschlechter. Uns scheint, dass damit ein guter Ansatz für die Zukunft des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona gemacht wurde. Die Gerichtskommission dankt auch den Fraktionen, dass sie ihre Anregungen bezüglich der Zusammensetzung der Gerichte und ihre Wünsche bezüglich der von den Fraktionen zu benennenden Kandidaten übernommen haben.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Wahlvorschläge der Gerichtskommission zu genehmigen.