Binder Max · Nationalrat · 2003-12-02
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02
Wortprotokoll
Ich mache Sie auf Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates aufmerksam, der die Praxis der dringlichen Behandlung von Interpellationen regelt. In Absatz 3 heisst es: "Eine dringliche Interpellation muss spätestens zu Beginn der dritten Sitzung einer dreiwöchigen Session eingereicht werden. Sie wird vom Bundesrat in der gleichen Session beantwortet."
Das Büro hat heute Morgen beschlossen, dass dringliche Interpellationen bis am Mittwochmorgen der ersten Sessionswoche, 08.30 Uhr, eingereicht werden müssen.