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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-12-02

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Die SVP hat mit diesem zugegebenermassen taktisch vielleicht geschickten Schachzug zum Ziel - Sie haben jetzt Herrn Kaufmann gehört -, den europapolitischen und aussenpolitischen Handlungsspielraum einzuengen und die anderen bürgerlichen Parteien gefangen zu nehmen: Das ist das Ziel der Initiative; wirtschaftspolitisch hat sie keine Bedeutung.

Aber mit der Aufnahme in die Verfassung soll natürlich ein einziges Prinzip - eben das Bankgeheimnis - in den Verfassungsrang erhoben werden, ja sozusagen kanonisiert, heilig gesprochen werden, und wer es infrage stellt, der gilt dann als Landesverräter und "Unpatriot".

Vielleicht ein Wort zur Semantik dieses Unwortes "Bankkundengeheimnis": Die Bankiers haben irgendwann das Mot d'Ordre herausgegeben, von "Bankkundengeheimnis" zu sprechen, dies, obschon in Artikel 47 des Bankengesetzes und in der gesamten Judikatur von "Bankgeheimnis" die Rede ist. Ich würde Folgendes sagen: Wer heute noch - einige Banken sind schon davon abgerückt - das Wort "Bankkundengeheimnis" verwendet, beweist, dass er sich der Nomenklatur der Bahnhofstrasse einfach unterworfen hat. Wenn man die Wirtschaftswirklichkeit treffend bezeichnen wollte, müsste man nämlich von einem "Steuerhinterziehungsgeheimnis" reden.

Warum braucht es das Bankgeheimnis nicht in der Verfassung?

1. Artikel 47 des Bankengesetzes gilt heute schon nicht absolut - es gibt zum Beispiel Ausnahmen im Strafrecht, bei den Erbschaften, bei Geldwäscherei, bei Schuldbetreibung und Konkurs -, und die Initianten wissen ganz genau, dass man selbst dann, wenn das Bankgeheimnis in der Verfassung aufgeführt wird, diese bisherigen Ausnahmen weiterführen würde. Es wäre auch weiter möglich, eine Lockerung des Bankgeheimnisses bei Amtshilfe oder Steuerhinterziehung einzuführen. Juristisch ist die Verankerung in der Verfassung wirkungslos. Aber es geht ihnen ja gar nicht darum, sondern es geht um eine Offensive zur Blockierung der Aussenpolitik.

2. Das Bankgeheimnis wird als Instrument des Persönlichkeitsschutzes ja von allen anerkannt, auch von uns. Aber es geht ja nicht um diese Frage, sondern der Streitpunkt liegt in der Frage, ob das Bankgeheimnis auch bei Steuerhinterziehung gegenüber der Steuerbehörde gelten soll, ob es auch ein Steuerhinterziehungsgeheimnis ist. Darum geht der Streit, auch mit dem Ausland. Wenn Sie jetzt die Genfer Bankiers sehen, die in kurzer Zeit von Kosmopoliten zu erbitterten EU-Gegnern geworden sind: Was haben sie anderes zu verbergen, ausser dass die Heimatländer ihrer reichen Kunden durch diese geprellt werden? Wozu dient das Bankgeheimnis in dieser Form denn sonst, als den Steuerprellern im Ausland und Inland Schutz zu gewähren? Das Bankgeheimnis ist eben ein Steuerfluchtgeheimnis!

3. Das Bankgeheimnis hat in der heutigen Situation - und das war ja die Hauptargumentation des Initianten und der SVP - eine aussenpolitische Dimension. Wir müssen einfach wissen, dass es zwingend zur Logik der Europäischen Währungsunion, eines Währungsraums, gehört, in diesem Raum längerfristig eine Harmonisierung der Steuererfassung anzustreben. Die EU wird auf die Dauer nicht tolerieren, dass ein Steuerfluchthafen mitten in Europa besteht. Unsere Aussenpolitik ist heute über weite Strecken eine Bankgeheimnispolitik. An allen Fronten muss sich die Schweiz gegen den Vorwurf der Mithilfe an dubiosen Kapitaltransaktionen zur Wehr setzen, nicht nur gegenüber der EU, sondern auch in der OECD, gegenüber dem IWF, gegenüber der G7.

Der Spruch "Das Bankgeheimnis ist unverhandelbar" führt uns in die Isolation. Wenn Sie in die Geschichte schauen, werden Sie sehen, dass das Bankgeheimnis seit 1972 immer wieder gelockert worden ist, und zwar immer auf Druck des Auslandes; wir hatten nie die Kraft, unser eigenes Haus in Ordnung zu bringen.

Aber es ist gerade die Isolation, was die SVP-Fraktion mit dieser Initiative anstrebt. Sie hat in allen Kantonen auch noch eine Standesinitiative vorgeschlagen. Sie will natürlich damit die aussenpolitische Themenführerschaft gegenüber den anderen bürgerlichen Parteien, und es nützt nichts, wie [PAGE 1793] es von den Bürgerlichen, von den CVP- und den FDP-Vertretern, in der Kommission getönt hat, zu lamentieren, eigentlich bräuchte es dieses Geheimnis nicht in der Bundesverfassung, aber man könne nicht anders. Sie wissen nicht, in welche politische Falle Sie sich treiben lassen.

Bitte geben Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge. Sie ist unnötig und treibt uns nur in die Isolation.

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