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Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-02

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Dass sich in diesem Punkt die nationalrätliche Kommission nachträglich dem Ständerat anschliesst, nämlich Streichung dieses strafrechtlichen Teils beantragt, ist meines Erachtens hochgradig inkonsequent. Die nationalrätliche Kommission hat in der ersten Beratung [PAGE 1796] ganz klar befunden, dass hier eine Lücke im Gesetz besteht. Sie hat mit grosser Mehrheit beschlossen, diese Lücke zu schliessen, und sie hat in der Person des Strafrechtsexperten Schwarzenegger - nicht zu verwechseln mit dem neuen kalifornischen Gouverneur - eigens einen Experten beigezogen. Dieser hat einen völlig unangefochtenen Text betreffend eine strafrechtliche Ahndung der Verletzung von Verhaltenspflichten solcher Anbieter von Zertifizierungsdiensten ausgearbeitet, der weder in der nationalrätlichen Kommission noch im Nationalrat, noch im Ständerat irgendeine Kritik provoziert hat.

Wenn man nun einfach darauf zurückkommt, dann lohnt es sich, die ständerätliche Argumentation etwas näher anzusehen, aber ich möchte einen Punkt, der für eine strafrechtliche Sanktionierung spricht, hier besonders hervorheben: Es handelt sich hier um eine neue Technologie mit einem relativ grossen Schädigungspotenzial. Das ersehen Sie schon daraus, dass sich gezeigt hat, dass sich beim Versicherungsnachweis verschiedene Versicherer nicht in der Lage sahen, für diese Dienste einen Versicherungsschutz anzubieten, und zwar weil es sich einerseits um eine neue Technologie handelt und anderseits um eine Vermögensschadensversicherung, die relativ grosse Unsicherheiten in sich birgt. Daraus ersehen Sie auch, dass die Versicherer selber zur Auffassung gekommen sind, dass diese Tätigkeit mit grossen möglichen virtuellen Schäden verbunden ist.

Es ist auch nicht so - das wäre einer der Einwände, die in der Kommission gemacht worden sind -, dass wir eine strenge Haftung hätten und dass dadurch das Strafrecht entbehrlich würde. Wir haben in diesem Bereich keine strenge Haftung. Wir haben eine milde Kausalhaftung mit Beweislastumkehr, und ganz allgemein ist es so, dass niemand ernsthaft die Auffassung vertreten kann, durch eine Haftungsregelung sei oder werde das Strafrecht entbehrlich.

Damit komme ich zu den ständerätlichen Argumenten, und ich habe mit Erstaunen festgestellt, dass sie eigentlich inexistent sind. Das Argument, das offensichtlich den Ausschlag dafür gegeben hat, auf eine strafrechtliche Ahndung zu verzichten, ist der Kostenfaktor. Man hat also allen Ernstes gesagt, dass dann dem Staat zusätzliche finanzielle Lasten aufgebürdet würden, wenn man hier eine neue Strafverfolgung gewissermassen inszenieren müsse. Mit diesem Argument könnten Sie das Strafrecht gleich abschaffen, weil jede strafrechtliche Verfolgung selbstverständlich eine Belastung des staatlichen Apparates mit sich bringt. Mit anderen Worten: Sie haben hier keine ernsthaften Argumente, auf diesen Strafrechtsteil, der im textlichen Teil völlig unbestritten geblieben ist, zu verzichten.

Ich bitte Sie deshalb, hier gegenüber dem Ständerat konsequent zu bleiben, an der ursprünglichen Auffassung dieses Rates festzuhalten und der Minderheit zuzustimmen.