Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-12-03
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Der Antrag Weyeneth ergäbe nach meinen Unterlagen ein zusätzliches Einsparungspotenzial von plus/minus 100 Millionen Franken im Jahr. Dem steht aber das gegenüber, was bereits ausgeführt wurde, dass der Fehlbetrag, den der Bund für die kommenden Jahre schuldet, nur noch grösser würde, wenn wir nicht weiterhin mit diesen 4 Prozent verzinsen würden. Letztlich ist es also - Sparpotenzial hin oder her - ein Nullsummenspiel. Diese und andere Überlegungen - ich verweise auf die Ausführungen von Herrn Bundesrat Villiger zu Sozialpartnerschaft, Treu und Glauben, der bevorstehenden Gesetzesrevision - haben die Mehrheit der Kommission, mit 14 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, dazu bewogen, den Überlegungen des Bundesrates zu folgen und Ihnen zu empfehlen, dem Antrag des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates zu folgen.
Wenn ich schon am Sprechen bin, möchte ich Sie auch noch auf Seite 5 der Fahne verweisen; da steht noch Absatz 4 von Artikel 26. Der ursprüngliche Antrag Weyeneth war ja zweistufig: zum einen das, was wir jetzt diskutiert haben, die Frage der Verzinsung des Fehlbetrages, zum anderen dann in Artikel 26 Absatz 4 die Möglichkeit der Übernahme von Fehlbeträgen von angeschlossenen Organisationen. Dort sehen Sie, dass die Mehrheit der Kommission festhalten will, also das frühere Konzept Weyeneth unterstützt. Dieser Entscheid ist knapp zustande gekommen, nämlich mit dem [PAGE 1846] Stichentscheid durch mich als Kommissionspräsidenten. Die Überlegung der Mehrheit der Kommission war hier, dass man sich bei Artikel 26 Absatz 2 mit Fug, mit Bezug auf Treu und Glauben sowie die Sozialpartnerschaft, dafür aussprechen kann, es bei dieser Verzinsung von 4 Prozent zu belassen. Die Mehrheit hat aber doch die Meinung, dass es etwas zu weit geht, dies auch noch angeschlossenen Organisationen zuzugestehen, also Personen, die nicht zum Bundespersonal gehören. Daher diese Differenzierung bei den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission.
Im Auftrag der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie also, deren Antrag zu folgen und die Änderung, die ansteht, zu gegebener Zeit, bei der Gesetzesrevision, vorzunehmen.