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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-12-03

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst noch ein paar Bemerkungen zu den Voten der Herren Maillard und Rechsteiner-Basel machen, und zwar zur Frage, ob es sinnvoll war, diese Kassen zu verselbstständigen oder nicht. Ich bin der Meinung, dass es zwingend war, und zwar aus vier Gründen:

1. Erst jetzt ist diese Altersvorsorge wirklich transparent. Vorher hat man alle Dinge und irgendwelche Kostenerhöhungen - ich nenne das Stichwort der Garantiefrauen usw. - einfach dem Fehlbetrag zugeschlagen. Kein Mensch hat gesehen, was es wirklich kostet, und jetzt wo es an den Tag kommt, müssen wir es halt auch berappen.

2. Damit kommt nun eine echte Kostenwahrheit.

3. Mit dieser Verselbstständigung ist auch eine sozialpartnerschaftliche Verwaltung dieser Kasse möglich, und ich meine, das sei etwas Gutes.

4. Diese Kassen mit Teildeckungsverfahren, wie wir es hatten, funktionieren unter der Voraussetzung der Perennität der Mitglieder, das heisst, wenn die Bestände immer ungefähr gleich gross bleiben. Nun hat sich aber gezeigt, dass Post, SBB und solche Unternehmungen - natürlich auch Swisscom - Bestände abbauen müssen, und plötzlich kommt dann eine solche Kasse aus dem Gleichgewicht, dann kommt die Wahrheit an den Tag.

Beim Bund ist die Perennität eher gesichert, aber auch hier sind Ausgliederungen oder ein erneuter Abbau nicht völlig unmöglich, wir haben ja z. B. einen Abbaupfad im Entlastungsprogramm. Und dann kommen die Kosten halt trotzdem zum Vorschein. Deshalb meine ich, dass dieser Schritt richtig gewesen sei.

Nun komme ich zum Zweiten, zu dieser berühmten Deckungslücke von rund 7 Milliarden Franken, die entstanden ist, weil der Bund seine Beiträge nicht voll einbezahlt hat. Es waren vor allem die Beiträge an die Lohnerhöhungen. Deshalb hat das auf den ersten Blick auch nichts gekostet. Für diese Lücke konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich nichts. Hätte man die Lücke ausfinanziert und hätte die Kasse schon vor 15 Jahren an die Börse gehen dürfen, dann hätte diese Kasse jetzt wunderbare Überschüsse, das [PAGE 1845] muss man auch sehen. Das hat das Personal nicht zu verantworten, sondern die Politik, und deshalb sollte die Politik jetzt nicht das Personal dafür bestrafen. 5 Milliarden Franken Verluste sind durch die Börse entstanden. Das ist etwas, was mich bedrückt. Es ist natürlich unschön, dass wir im schlechtesten Moment an die Börse gehen mussten. Aber erstens sah das niemand voraus, und zweitens konnten wir es noch nicht, als es noch günstig gewesen wäre. Deshalb meine ich, dass wir auch dafür das Personal nicht bestrafen dürfen.

Zum dritten Punkt: Es ist so, wie es Herr Rechsteiner gesagt hat. Wir sind uns ja selten einig, aber hier in diesem Punkt sind wir es: Diese 4 Prozent haben nichts mit einem Marktzins zu tun. Diese 4 Prozent sind ein technischer Zinssatz, der nötig ist, damit wir das Leistungsziel erreichen, und gesetzlich haben Sie hier dieses Leistungsziel festgeschrieben. Wenn Sie hier etwas ändern wollten, müssten Sie das Gesamtsystem ändern. Deshalb können Sie diese 4 Prozent nicht mit den 3,5 oder rund 2,25 Prozent Mindestzins vergleichen. Umgekehrt war dieser Zins aber auch nie höher, als die Zinssätze höher lagen. Sie wissen, dass zu Zeiten mit einem Mindestzins von 4 Prozent auch schon Zinsen von 5 oder 6 oder 7 Prozent möglich waren, häufig auch mit entsprechenden Inflationsraten. Damals konnte das Bundespersonal davon auch nicht profitieren, aber der Bund konnte sich - es wurde hier gesagt - günstiger finanzieren. Es ist natürlich nicht korrekt, wenn Sie dem Personal den Zins nicht gaben, als er höher lag, aber jetzt, wo er tiefer liegt, das Personal dafür bezahlen lassen wollen.

Eine vierte Überlegung: Das alles wird sich dann ändern, wenn wir zum Beitragsprimat übergehen. Sie haben uns verpflichtet, das Beitragsprimat anzuvisieren; wir sind daran, das zu tun. Die ersten strategischen Entscheide haben wir schon vorbereitet; der Bundesrat wird sich nächstens darüber unterhalten, und wir werden das im zeitlichen Rhythmus durchführen können, den Sie uns vorgegeben haben. Dann fallen diese Zinsen weg, und dann wird der normale Mindestzins bei dieser neuen Kasse verbindlich.

Jetzt ist zu Recht gesagt worden: Wenn wir ausfinanzieren würden, könnte die Kasse ja an die Börse gehen, und im Moment haben wir auch bei der Publica im Lauf dieses Jahres eine sehr gute Performance von über 4,5 Prozent gehabt - ich kenne den aktuellsten Stand nicht - und konnten wieder ein bisschen etwas aufholen. Sie haben gesehen, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von acht Jahren auszufinanzieren. Ich kann hier Herrn Walker Felix eine Antwort geben: Wir haben mit der Kasse von der Tresorerie her vereinbart, dass wir das beschleunigen und innerhalb von fünf Jahren erledigen möchten. Wenn Sie jetzt den Zins herabsetzen würden, dann müsste ich eigentlich versuchen, mit der Kasse auszuhandeln, das noch rascher zu refinanzieren. Aber das wäre nicht zugunsten, sondern zum Schaden des Bundes. Denn der Bund wird nächstes Jahr die Defizite refinanzieren müssen, er wird den FinöV-Fonds mit 1,3 Milliarden Franken refinanzieren müssen, er wird das Defizit der Arbeitslosenversicherung in einer ähnlichen Grössenordnung refinanzieren müssen - und der Bund darf den Kapitalmarkt nicht überlasten, er muss hier langfristig denken. Umgekehrt müsste die Kasse auf einen Schlag an die Börse, und ich weiss nicht, ob das eine neue "Bubble" erzeugen würde. Sie müsste wahrscheinlich Obligationen kaufen, die dann, wenn die Zinsen steigen, wieder heruntergehen, und das wäre auch schlecht.

Deshalb meine ich, es sei auch aus der Sicht des Bundes vernünftig, den vorgesehenen Rhythmus einzuhalten. Das ist der Grund dafür, dass das Problem mit den 4 Prozent ein transitorisches ist: Es fällt ohnehin weg, wenn wir beim Beitragsprimat sind, aber es wird mit der Ausfinanzierung von Jahr zu Jahr kleiner und wird in spätestens fünf Jahren gelöst sein.

Ich möchte eine weitere Überlegung anfügen. Wir dürfen diesem Antrag auch aus sozialpartnerschaftlichen Gründen nicht folgen. In guten Zeiten gaben wir den Zins nicht, in schlechten nehmen wir ihn weg! Ich stamme aus einer Partei, die immer die Sozialpartnerschaft hochgehalten hat, und deshalb bedrückt es mich ein wenig, dass ausgerechnet meine Fraktion hier noch einem Entscheid zustimmt, der aus dieser Sicht nicht vertretbar ist.

Nun noch eine Überlegung zum weiteren Vorgehen: Das politische Problem oder Unbehagen, das Herr Weyeneth hier geäussert hat - nämlich: dass die Steuerzahlerinnen und -zahler bei ihren Kassen auch Probleme haben und Opfer bringen müssen, dass man dann sagt, die Gleichen sollten nicht noch über die Steuern die Beamten für alles und jedes schadlos halten müssen -, besteht, und das akzeptiere ich. Deshalb müssen wir sogar vor dem Übergang zum Beitragsprimat dafür sorgen, dass wir hier gewisse Risiken vom Bund wegnehmen und vielleicht der Kasse oder den Mitarbeitenden aufbürden. Das führt natürlich dann wieder zu Widerständen der anderen Seite, aber der Bundesrat hat hier die entsprechenden Grundsatzentscheide getroffen:

1. Wir werden nicht mehr in der Lage sein, vom Bund her den Teuerungsausgleich für die Rentner und Rentnerinnen zu garantieren. Das ist schmerzlich, aber das kann in der Privatwirtschaft auch niemand tun.

2. Es ist richtig, dass mehr Leute in die Frühpension gehen, als in der versicherungsmathematischen Konzeption der Kasse vorgesehen war. Wir werden dieses Problem schon ab dem 1. Januar 2005 lösen müssen, sei es durch eine Anhebung des Rentenalters oder durch die Beiträge. Auch hier ist es richtig, dass das Problem gelöst werden muss und dass das nicht den Steuerzahlern überbunden werden darf.

3. Wenn die Börse nun wirklich boomen würde, möchten wir versuchen, etwas von den 5 Milliarden Franken, die man verloren hat, für den Bund als Arbeitgeberreserve zurückzuholen. Ob das möglich ist oder nicht, wird sich zeigen, aber wir werden Ihnen das vorschlagen.

4. Wir wollen die Schwankungsreserve, die jede Kasse braucht, so konzipieren, dass sie nicht zum Fass ohne Boden wird. Diese Reserve ist im Moment mit 10 Prozent festgeschrieben, aber es ist nicht genau definiert, wie sie berechnet wird.

Das heisst also: Die Probleme, die viele hier umtreiben, werden wir lösen, und Sie werden darüber entscheiden können. Das wird auch noch schmerzliche sozialpartnerschaftliche Gespräche mit den Verbänden bedingen. Solche Gespräche möchte ich als guter Sozialpartner führen; d. h., ich werde sie nicht mehr selber führen, aber ich möchte, dass mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin das tun kann.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, hier mit der Mehrheit zu stimmen.