Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-12-03
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Auf die Frage des Präsidenten, ob ich eine Vorbemerkung habe, habe ich eilig Nein gesagt. Erlauben Sie mir aber doch noch einen kurzen Vorspann.
Das Entlastungsprogramm steht in einem engen Zusammenhang mit dem Budget. Wir werden morgen das Budget 2004 beraten. Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund der Beschlüsse, die Ihre Kommission gestern und heute gefasst hat, bezüglich des Entlastungsprogramms auf Kurs sind. Wir haben ein Entlastungspotenzial für 2004 von 1,012 Milliarden Franken, für 2005 von 2,08 Milliarden Franken und für 2006 von 3,042 Milliarden Franken. Wir sind also auf Kurs. Aber wenn Sie morgen das Budget verabschieden wollen, wenn Sie auf die beantragte zusätzliche Kreditsperre verzichten wollen, dann folgen Sie beim Entlastungsprogramm bitte den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission, andernfalls gefährden Sie das Budget. Der Spielraum ist reichlich klein, es mag keine Anträge leiden, die das Entlastungspotenzial vermindern. [PAGE 1841]
Nun zu den Vorlagen 1 und 2, zu Anag und Asylgesetz. Erlauben Sie mir nochmals kurz, den Hintergrund zu erläutern: Der Ständerat ist seinerzeit dem bundesrätlichen Konzept gefolgt. Der Nationalrat hat dann das Konzept in der ersten Beratung in zentralen Punkten verändert. Nachdem die Kommissionsmehrheit das Ausrichten der Nothilfe mit dem Feststellen der Identität der Asylsuchenden verknüpft hat, der Antrag aber von unserem Rat abgelehnt worden ist, wurde ein Minderheitsantrag auf Streichen der ganzen Bestimmung angenommen. Die zuständige Kommission des Ständerates und danach auch der Ständerat haben auf Veranlassung der Verwaltung einer Kompromisslösung zugestimmt, die erstens am Systemwechsel festhält, zweitens das Monitoring neu auf Gesetzes- statt auf Verordnungsstufe verankert und drittens auf eine Regelung im Asylgesetz verzichtet.
Die Entlastung ist nicht nichts, wie das hier von einzelnen Sprecherinnen dargelegt wurde. Das Entlastungsvolumen beträgt geschätzt rund 11 Millionen Franken im Jahr 2004, 38 Millionen Franken im Jahr 2005 und 70 Millionen Franken im Jahr 2006. Folgen Sie bitte auch aufgrund dieser Überlegung der Mehrheit der Kommission.
Nun noch zum Eventualantrag der Minderheit III (Leutenegger Oberholzer), den Sie auf Seite 3 der deutschen Fahne oben finden. Bezüglich Artikel 27 Absatz 4 Litera d betreffend verletzliche Personen, insbesondere schwangere und allein stehende Frauen usw., konnten wir uns gestern aufgrund der Ausführungen von Herrn Gerber, dem Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, überzeugen: Es wurde noch nie und es wird in Zukunft auch nie eine hochschwangere Frau an die Grenze gestellt oder über die Grenze abgeschoben; es wird kein schwer kranker oder todkranker Mensch, der bei uns Hilfe sucht, über die Grenze abgeschoben. Dieser Passus ist unnötig, er gibt nur Anlass zu zusätzlichen Auslegungsfragen, zu Schwierigkeiten und zu Streitigkeiten. Die Praxis kommt dem nach, was hier gefordert wird.
Ich bitte Sie also, den Eventualantrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) abzulehnen.
Nun zum Antrag der Minderheit III (Zuppiger): Dieser möchte den Systemwechsel in dem Sinne ausdehnen, dass auch abgewiesene Asylbewerber mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid gleich behandelt werden wie jene mit einem Nichteintretensentscheid.
Es wurde von Herrn Walker bereits ausgeführt: Nach Meinung der Kommission ist die Stossrichtung an sich richtig, aber die Mehrheit ist klar der Meinung, das Fuder würde überladen, es wäre zu früh. Wir haben eine Gesetzesrevision in Diskussion; es ist die Überzeugung der Kommission, dass wir mit diesen Nichteintretensentscheiden vorerst Erfahrungen sammeln und mit dem Monitoring feststellen wollen, was es letztlich kostet und was auf den Bund und die Kantone zukommt. Erst dann soll in einem zweiten Schritt - bei der Revision des Asylgesetzes - geprüft werden, ob diese Bestimmung übernommen werden kann und ob das im Asylgesetz vernünftig ist.
Das sind im Wesentlichen die Überlegungen, welche die Kommissionsmehrheit dazu führen, Ihnen die Ablehnung des Antrages der Minderheit III zu beantragen.
Noch zu den Stimmenverhältnissen: Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen am Systemwechsel festgehalten; der Eventualantrag - gemäss Minderheit II - betreffend verletzliche Personen wurde mit 16 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der Antrag gemäss Minderheit III (Zuppiger) mit 14 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich bitte Sie eindringlich, der Kommissionsmehrheit zu folgen, insbesondere bezüglich des Systemwechsels; ich weise nochmals auf das Volumen der Entlastung hin.