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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-03-23

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-23

Wortprotokoll

Wie Sie aus der Fahne ersehen, kann ich vorerst eine erfreuliche Feststellung machen: Der Nationalrat hat sich unserer Version von Sofortmassnahmen einerseits und einer Verordnung über mittel- und langfristige Massnahmen andererseits angeschlossen. Wir haben in diesem Sinn keine Differenzen mehr, aber ich möchte doch noch ganz kurz erläutern, weshalb wir uns bei Artikel 3 und 6 in der Kommission einstimmig dem Nationalrat angeschlossen haben.

[PAGE 206] Zu Artikel 3: Wie Sie sich sicher erinnern, haben wir uns in der ersten Runde für die Streichung dieses Artikels entschieden. Der Nationalrat widersetzte sich unserem Beschluss und hat sich dafür ausgesprochen, die Planung von Waldreservaten in die Sofortmassnahmen aufzunehmen. Wie Sie ebenfalls wissen, sieht das Waldgesetz vermehrt Waldreservate vor. Einige Kantone haben bis heute bereits entsprechende Konzepte ausgearbeitet. Wenn sich nun unter den betroffenen Waldflächen - so der Nationalrat - Flächen befinden, die sich nach Buchstabe a für die Ausscheidung als Waldreservate eignen, wenn der Kanton nach Buchstabe b beabsichtigt, sie als solche auszuscheiden, und wenn nach Buchstabe c die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer bereit ist, auf die Holznutzung zu verzichten, macht es wenig Sinn, diese Waldflächen jetzt zu räumen, dafür zu bezahlen und hinterher festzustellen, dass für Waldreservate geeignete Gebiete geräumt worden sind.

Es geht bei diesem Artikel also nicht einfach darum, das Liegenlassen von Holz zu honorieren. Die drei in Artikel 3 formulierten Bedingungen müssen zwingend erfüllt sein, damit Finanzhilfen vom Bund ausgelöst werden. Nach einer längeren Diskussion hat die Kommission entschieden, sich dem Nationalrat bei der Planung von Waldreservaten anzuschliessen.

Zu Artikel 6 noch folgende Erklärung: Hier haben wir uns in der ersten Runde mit deutlicher Mehrheit dem Nationalrat angeschlossen, haben aber klar formuliert, dass die Frage der Kompetenzzuteilung nochmals zu prüfen sei. Die Verwaltung - Bereich Fahrzeuge - hat dem Nationalrat die nun vorliegende Formulierung unterbreitet, und der Nationalrat hat ihr zugestimmt. Es wird nun präzisiert, dass es einer Ausnahmebewilligung bedarf, dass die Kantone die Bewilligung erteilen und dass die "40-Tönner" nur "für die Holzabfuhr aus den vom Orkan Lothar betroffenen Wäldern" zugelassen sind.

Artikel 6 Absatz 2 ist dementsprechend zu streichen. Die Kommission hat sich dem Nationalrat auch hier einstimmig angeschlossen.