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Vischer Daniel · Nationalrat · 2003-12-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-12-15

Wortprotokoll

Herr Abate, Sie und Frau Leuthard behaupteten sinngemäss, in den Kantonen, wo eine [PAGE 2002] Kausalhaftung obwalte, würde der Schaden gewissermassen direkt bezahlt. Indessen braucht es ja auch bei Haftungsgesetzen mit Kausalhaftungen das Vorliegen einer Widerrechtlichkeit. In concreto ist es ja so, dass gerade bei Fällen von Polizeiübergriffen unter dem Titel "Widerrechtlichkeit" zu überprüfen ist, ob ein Einsatz angemessen gewesen ist. Ist es nicht so, dass in vielen Fällen auch die Widerrechtlichkeit verneint wird, wenn ein Strafurteil vorliegt, das das Verschulden ablehnt? Mithin ist Ihre Behauptung unrichtig, dass im Falle der Kausalhaftung der Schaden gewissermassen automatisch abgegolten würde.