Hofmann Urs · Nationalrat · 2003-12-16
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Die Kreditsperre ist ein klassisches Instrument, um in Notsituationen, wenn das Budget ansonsten nicht gesetzeskonform - d. h. schuldenbremsenkonform - ausgestaltet werden kann, undifferenziert zusätzliche Einsparungen zu generieren. Das war auch der Sinn, weshalb der Bundesrat eine Kreditsperre vorgeschlagen hat und weshalb der Nationalrat in der ersten Lesung auf Antrag seiner Kommission eine Erhöhung der Kreditsperre in Aussicht genommen hat. Denn damals stand noch nicht fest, dass die Vorgaben der Schuldenbremse effektiv eingehalten werden können.
Das ist heute anders. Gerade bei diesem Budget wäre es kontraproduktiv und würde es das Vertrauen der Verwaltung in das Parlament nicht stärken, wenn jetzt, zusätzlich zu den Vorgaben des Entlastungsprogramms, noch undifferenziert eine weitere Sparrunde angehängt würde. Wir haben im Rahmen des Entlastungsprogramms dort zusätzliche Einsparungen generiert, wo das auch aus politischen Gründen und unter Abwägung der Vor- und Nachteile als sinnvoll erachtet wurde. Jetzt kommt die Kreditsperre von 1,5 oder 0,75 Prozent zusätzlich auch in den Bereichen hinzu, in denen Einsparungen des Entlastungsprogramms beschlossen wurden. Wenn jetzt eine zusätzliche Kreditsperre beschlossen wird, so müssen sich all diejenigen, die sich im Rahmen des Entlastungsprogramms bemüht haben, einen Sparbeitrag zu leisten, zu Recht als die Geprellten vorkommen, weil jetzt ohne Not noch zusätzlich die Sparschraube angezogen werden soll. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass dies sehr selektiv in einzelnen Gebieten erfolgen wird, z. B. beim Verkehr oder bei der Landwirtschaft, wo bereits im Entlastungsprogramm Sparvorgaben beschlossen worden sind. Es ist auch nicht so, wie Herr Zuppiger es uns weismachen will, dass dann die Kreditsperre bei begründeten Anträgen einfach immer schnell wieder aufgehoben werden kann. Die Kreditsperre macht ja nur gerade dann Sinn, wenn eine Aufhebung der Kreditsperre wirklich nur in ausserordentlichen Situationen infrage kommen kann, nämlich in Situationen, in denen auch Nachtragskredite beschlossen werden können. Deshalb entspricht es einer kohärenten Finanzpolitik, wenn das Parlament eine Vorgabe bei der Schuldenbremse beschliesst - das haben wir vor einer Woche hier durch eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes neu getan - und es sich dann an diese Vorgabe hält und diese nicht eine Woche später über das Budget noch verschärft.
Ich bitte Sie deshalb, zusammen mit dem Ständerat, der hier einhellig so entschieden hat, auf eine zusätzliche Verschärfung der Kreditsperre zu verzichten.