Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-12-16
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion danke ich dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung unseres Vorstosses. Ich glaube, wir sind uns hier quer über die Fraktionen hinweg einig, dass die Erweiterung der Europäischen Union auf neu 25 Mitglieder ab Mai 2004 nicht nur für die Sicherheit, die Stabilität und die wirtschaftliche Fortentwicklung in der Union von Bedeutung ist, sondern natürlich auch auf die Schweiz erhebliche Effekte haben wird. Wir sind uns mit dem Bundesrat insbesondere bezüglich der Gewichtung dieser Auswirkungen auf unser Land und der grossen ökonomischen Bedeutung einig. Wir sind auch insofern zufrieden, als der Bundesrat in Bezug auf die Ausweitung der Personenfreizügigkeit anerkennt, dass wir hier aus innenpolitischen Rücksichtnahmen heraus alles daransetzen müssen, dass auch unser Land, wie wir das schon bei den "Bilateralen I" ausgehandelt haben, Übergangsfristen erhalten wird.
Ich glaube, der Bundesrat tut gut daran - das möchten wir heute noch einmal betonen -, sich in diesen Verhandlungen der innenpolitischen Sensibilität bewusst zu sein, denn wir wissen ja, dass die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens, so, wie wir das im Zusammenhang mit den "Bilateralen I" geregelt haben, dem fakultativen Referendum unterstehen wird. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Wir können es uns nicht leisten, letztlich die bilateralen Abkommen dadurch zu gefährden, dass wir in Bezug auf die Übergangsfristen, auf die Absicherungsmassnahmen bei der Personenfreizügigkeit innenpolitisch zu wenig überzeugend handeln. Hier wären wir froh, heute von der Vertreterin des Bundesrates noch aktualisierte, ergänzende Ausführungen zu vernehmen.
Ein weiterer Punkt in der Antwort des Bundesrates betrifft die Regelungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt im Obligationenrecht. Sie wissen, dass wir im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit bei den "Bilateralen I" die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen ausgeweitet haben. Seit einiger Zeit wird vor allem von linker Seite mit Bezug auf die Ausweitung der Europäischen Union nun einer neuen Runde von Einschränkungen im Arbeitsrecht das Wort geredet.
Auch diesbezüglich würden wir es sehr begrüssen, vom Bundesrat klärende Bemerkungen zu hören. Wir sind ganz klar der Meinung, dass es zwar Übergangsfristen und andere ergänzende Bestimmungen braucht. Eine weiter gehende Aufweichung unserer bewährten liberalen Arbeitsmarktregelungen würden wir jedoch nicht akzeptieren, denn die volkswirtschaftlichen Erfahrungswerte, die wir quer durch Europa haben, zeigen deutlich, dass Länder mit hoher Inflexibilität letztlich auch hohe Arbeitslosenraten ernten.
Ein letzter Punkt, bei dem wir für eine Klarstellung vonseiten des Bundesrates sehr dankbar wären, steht auf Seite 3 der bundesrätlichen Antwort: "Die Bedeutung der bilateralen [PAGE 2025] Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedländern nimmt weiter ab, besonders da diese wichtige Kompetenzen .... an die Europäische Gemeinschaft abtreten werden." Weiter unten heisst es: "Dies schränkt unsere aussenpolitischen und aussenwirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten weiter ein."
Wir sind klar der Meinung, dass diese Festlegung des Bundesrates bezüglich des Stellenwertes der bilateralen Abkommen etwas schief geraten ist; insbesondere innenpolitisch, weil hier klar der Eindruck vermittelt wird, dass der Bilateralismus mit einer EU von 25 Staaten eben mehr oder weniger an ein Ende anlangt. Wir sind hingegen klar der Auffassung: Volk und Stände haben in dieser Frage 2001 eindeutig zugunsten des Bilateralismus entschieden. Meines Erachtens ist es problematisch, wenn sich der Bundesrat jetzt quasi in eine defensive Position begibt und beklagt, dass er diese Fragen auf der Schiene des Bilateralismus nur sehr schwer lösen kann. Ich glaube, der Bundesrat ist aufgrund der Volksentscheide gehalten, auch diese Fragen im Interesse des Volkes auf dem Geleise der bilateralen Abkommen zu lösen.