preparatory:AB 39551
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Bei der Transplantationsmedizin geht es um eine sensible Materie. Wir wissen alle, dass damit ein lukratives, aber illegales Geschäft verbunden ist, nämlich der international verbreitete illegale Organhandel. Die SP-Fraktion ist deshalb sehr froh, dass es in der Kommissionsberatung auch gelungen ist, dieser Problematik Rechnung zu tragen. So haben wir in diesem Zusammenhang den Zweckartikel dieses Gesetzes insofern ergänzt, als der Organhandel wirksam bekämpft werden muss, und wir nehmen bei der Bestimmung über die internationale Zusammenarbeit die Pflicht wahr, unseren Beitrag gegen diesen illegalen und menschenunwürdigen Organhandel zu leisten.
Die Transplantationsmedizin ist aber auch eine sensible Materie, weil es in dieser Frage auch immer um persönliche Gewissensentscheide geht. Es geht darum, dass sich jede und jeder persönlich entscheiden muss, ob sie oder er sich als Spenderin oder Spender zur Verfügung stellen will oder kann. Das bedingt in unseren Augen natürlich auch eine umfassende öffentliche Information über die Praxis dieser Medizin. Das bedingt auch, dass wir die öffentliche Diskussion über die Definition des Todeskriteriums fördern müssen, damit jeder und jede diese persönlichen Gewissensentscheide treffen kann. Auch in diesem Zusammenhang sind wir sehr froh, dass unsere Kommission substanzielle Verbesserungen an diesem Gesetz angebracht hat. So haben wir beispielsweise bei der Informationspflicht neu mit hineingenommen, dass die öffentliche Diskussion über medizinische und ethische Fragen des Todeskriteriums gefördert werden muss und dass auch umfassend über die Praxis der Transplantationsmedizin informiert werden muss.
Eine gesamtschweizerische Regelung der Transplantationsmedizin ist der heutigen Rechtszersplitterung, die wir in unserem Lande haben, ganz sicher vorzuziehen. Das ist ebenfalls einer der Gründe, weshalb wir auf dieses Gesetz eintreten werden.
Im Zusammenhang mit dem heutigen Zustand ist vor allem die Lösung der erweiterten Zustimmung, wie sie im Gesetz verankert wurde, zu betonen. Wir hätten in der Vernehmlassung eine noch enger definierte, persönliche Zustimmung befürwortet. Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass dies politisch schwierig durchzusetzen ist oder sein würde. Wir sind uns auch im Klaren darüber, dass die erweiterte Zustimmungslösung, wie sie jetzt in der Kommissionsarbeit in diesem Gesetz bestimmt wurde, im Vergleich mit der heutigen Praxis sicher weit besser ist. Wir wissen nämlich, dass viele Kantone immer noch die Widerspruchslösung praktizieren, d. h. also, dass nur dann keine Organentnahme an Hirntoten vorgenommen wird, wenn sich Angehörige explizit dagegen aussprechen.
Das Rad der Transplantationsmedizin lässt sich nicht zurückdrehen, aber es muss auf alle Fälle verhindert werden, dass sich eine Mentalität durchsetzt, die den Menschen als Ersatzteillager der Medizin definiert. Im Zusammenhang mit den positiven Punkten dieses Gesetzes möchte ich hier auch betonen, dass wir es sehr begrüsst haben, dass der Bundesrat nach dem Vernehmlassungsverfahren eine Bestimmung ins Gesetz aufgenommen hat, die dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, die Zahl der Transplantationszentren zu beschränken. Diese Bestimmung war auch unbestritten und ist jetzt so im Gesetz enthalten.
Im Rahmen der Detailberatung werden wir uns vor allem auf zwei Punkte konzentrieren, die für die SP-Fraktion von zentraler Bedeutung sind: Sie sehen auf der Fahne, dass bei Artikel 16, bei der Frage der Nichtdiskriminierung also, eine Änderung durch die Kommission eingeführt wurde, die in unseren Augen äusserst fragwürdig ist. Der zweite zentrale Punkt für die SP-Fraktion ist die Frage der Xenotransplantation, auf die wir auch in der Detailberatung näher eingehen werden. Für uns ist klar, dass die SP-Fraktion in diesem risikobehafteten Bereich nach wie vor ein Moratorium fordert.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, auf dieses Gesetz einzutreten.