Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-12-01

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-01

Wortprotokoll

Es ist mir natürlich Freude und Ehre zugleich, nach den Wahlen ins Büro beim ersten sachpolitischen Traktandum dieser Legislaturperiode gleich als Kommissionssprecher amten zu dürfen. Es handelt sich dabei um ein auf den ersten Blick übliches Routinegeschäft, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel. Wie Sie aus unserem Bericht aber ersehen haben, hat dieses Geschäft in der Kommission einiges zu reden gegeben - nicht Artikel 1 des Bundesbeschlusses, also das Abkommen als solches. Dieses war nicht umstritten, das war schon eher eine Routineangelegenheit. Zu diskutieren gab hier lediglich die territoriale Anwendbarkeit des Abkommens. Aber auch diese Frage ist klar beantwortet. Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt auf israelischer Seite nur für das israelische Staatsgebiet, wie es international anerkannt ist. Ich wäre froh, wenn Sie, Herr Bundesrat, diesen Punkt von Regierungsseite her bestätigen könnten. Es ging uns nämlich um die israelischen Siedlungen auf palästinensischem Gebiet, also um Personen und Betriebsstätten, die daselbst niedergelassen sind. Sie werden von diesem Abkommen nicht erfasst.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen, dem Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen und damit den ersten Artikel des aus zwei Artikeln bestehenden Bundesbeschlusses zu genehmigen.

Umstritten war hingegen der andere Artikel, nämlich die Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum. Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen, sich dem Bundesrat anzuschliessen und dieses Doppelbesteuerungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Es ist sehr wahrscheinlich ein präjudizieller Entscheid, den Sie anschliessend zu fällen haben, denn er dürfte auch für die kommenden Doppelbesteuerungsabkommen so Geltung haben.

Ich werde nun kurz die Meinung der Mehrheit der Kommission erläutern; die Argumentation der Minderheit werden Sie anschliessend aus originärem Mund zu hören bekommen. Falsch wäre es aber auf jeden Fall, die eine oder die andere Seite als die besseren oder schlechteren Demokraten hinzustellen.

Ausgangslage ist die Möglichkeit, Doppelbesteuerungsabkommen als völkerrechtliche Verträge künftig dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Am 9. Februar dieses Jahres haben Volk und Stände mit der Verfassungsrevision [PAGE 1045] zum Staatsvertragsreferendum die Basis dazu geschaffen. Seit dem 1. August ist sie in Kraft. Sie besagt im neuen Artikel 141 Absatz 1 Litera d Ziffer 3, dass völkerrechtliche Verträge, die wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, dem fakultativen Referendum unterstehen.

Unsere Prüfung ergab, dass Doppelbesteuerungsabkommen Recht setzende Bestimmungen enthalten; das ist sicher und unbestritten. Ebenso sicher ist, dass zu deren Umsetzung nicht der Erlass eines Bundesgesetzes erforderlich ist. Umstritten aber ist und soll nun vom Parlament entschieden werden, ob die Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens im Sinne der Verfassungsnorm wichtige Bestimmungen sind. Der Bundesrat sagt in der Botschaft auf Seite 6474: "Doppelbesteuerungsabkommen sind zwar bedeutsame Abkommen für den Unternehmensstandort Schweiz. Sie begrenzen indessen lediglich die schweizerischen Besteuerungsrechte und begründen keine zusätzlichen Steuerpflichten. Sie auferlegen auch den Kantonen keine wesentlichen neuen Pflichten." Deshalb erfüllen die Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens das Kriterium der Wichtigkeit, wie es von der Verfassung verlangt wird, unseres Erachtens nicht.

Dieser bundesrätlichen Auslegung hat sich die Kommissionsmehrheit angeschlossen. Auch sie erachtet das Kriterium der Wichtigkeit im Falle von Doppelbesteuerungsabkommen als nicht gegeben. Damit ist der Moment gekommen, der Kommissionsminderheit Gelegenheit zu geben, Sie vom Gegenteil zu überzeugen zu versuchen.