Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-23
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-23
Wortprotokoll
Dieser Artikel ist ja überschrieben mit "Feststellung der Fahrunfähigkeit". Es geht um die Fahrunfähigkeit. Dazu vielleicht zuerst eine Bemerkung an Frau Berger, die eingangs der Debatte gefragt hat, warum das Wort "Abhängigkeit" nirgends in diesem Gesetz vorkomme: Wir wollten eben nur auf das Kriterium abstellen, ob jemand generell fähig oder unfähig ist, ein Fahrzeug zu lenken, und nicht auf die Abhängigkeit. In der Regel mag die Abhängigkeit von einer Droge inklusive Alkohol zu Fahrunfähigkeit führen, aber eben doch nicht immer. Zum Beispiel kann man einen Quartalstrinker als abhängig bezeichnen, trotzdem kann er in der nüchternen Phase ein Auto lenken.
Oder - ich denke an einen Fall, der Ihnen nicht unbekannt sein dürfte - jemand, der täglich abends zwei Glas Rotwein trinkt, ist vielleicht auch abhängig, aber wenn er eben abends nicht Auto fährt, sondern nur tagsüber, dann soll und [PAGE 220] darf er trotzdem am Steuer sein. Das Kriterium der Abhängigkeit ist also etwas heikel, und deshalb wählten wir das Kriterium der Fahrunfähigkeit.
Ich ersuche Sie, den Antrag Stadler aus zwei Gründen abzulehnen:
1. Er befasst sich nur mit dem Alkohol. Da ist natürlich die Diskussion am grössten, beim Wort "Promille" denken wir immer sofort an den Alkohol im Blut; alle wissen, worum es geht. Der Artikel regelt aber auch andere Abhängigkeiten: Haschisch, harte Drogen, und dort ist das ziemlich kompliziert, denn dort fehlen bisher die exakten wissenschaftlichen Berechnungen, und das überlassen Sie dann freundlicherweise dem Bundesrat. Der Bundesrat muss sich dann auf die Wissenschaftler verlassen und sagen: Wer Haschisch in diesem oder jenem Ausmass konsumiert, der ist fahrunfähig, und wer weniger konsumiert, ist es der nicht.
Das schafft also mal eine Ungleichhbehandlung zwischen verschiedenen Süchten. Das finde ich etwas merkwürdig, denn Abhängigkeit von Heroin oder Kokain kann unter Umständen im Strassenverkehr viel gefährlicher sein als Alkoholkonsum. Die Regelung des gefährlichen Drogenmissbrauchs wird dem Bundesrat überlassen, und die Regelung des weniger Gefährlichen, das aber umso mehr öffentlich diskutiert wird, will das Parlament selbst übernehmen.
2. Wir möchten die Fahrunfähigkeit wissenschaftlich festlegen und nicht politisch entscheiden lassen. Ich zweifle nicht daran, dass dieses Parlament das auch will, und zwar umso weniger, als ich jetzt mit Genugtuung gehört habe, dass Sie alle mit der 0,5-Promille-Grenze einverstanden sind.
Ich denke aber an die Grosse Kammer: Da gab es noch in der letzten Legislatur eine Partei, die sich vor allem dem Automobil verschrieben hatte. Diese sagte z. B. deutlich, sie sei gegen eine Senkung der Promillegrenze, weil dies ihrem politischen Credo entsprach. Soll diese Promillegrenze denn je nach Wahlergebnissen ein bisschen variieren? Wenn die ehemalige Auto-Partei vorwärts macht, dann steigt der Pegel, und wenn sie verliert, sinkt er wieder; das macht mir etwas Bauchweh.
Daher finde ich es legislatorisch richtiger, wenn die Regelung dieser Frage, die eine Fachfrage und keine politische Frage sein soll, bei der Exekutive angesiedelt wird.