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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-12-02

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Die Finanzkommission stellt Ihnen gegenüber dem Antrag des Bundesrates - rektifiziert um die verschiedenen Änderungen - keine eigentlichen Abänderungsbegehren, sodass es sich erübrigt, dass ich auf Einzelpositionen eingehe. Es genügt, wenn ich es bei Feststellungen bewenden lasse, die eher tendenziellen Charakter haben.

Eine erste Bemerkung: Die Ausgaben des Gesamtdepartementes sind gegenüber dem Finanzplan um rund 4 Prozent tiefer; gegenüber dem Voranschlag 2003 sind sie um rund 3,5 Prozent höher. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten hat insgesamt Ausgaben von rund 2 Milliarden Franken. Davon entfallen auf das eigentliche Aussenministerium ein Drittel und auf die Entwicklungshilfe im weitesten Sinne zwei Drittel. Mit Bezug auf die Entwicklungshilfe kann ich Ihnen nur eine Feststellung mitteilen, die für die Deza von einiger Bedeutung ist. Die Deza stellt sich - völlig zu Recht - auf den Standpunkt, dass sie das Schwergewicht ihrer Tätigkeit auf die eigentliche Entwicklungszusammenarbeit legt. Das ist also diejenige Tätigkeit, die die unterentwickelten Länder immer mehr in die Lage versetzen soll, für sich selbst zu sorgen. Diese Art der Hilfe steht im Gegensatz zur humanitären Hilfe, die immer dann notwendig wird, wenn irgendwelche humanitären Katastrophen Völker bedrängen. Zu Recht vertritt aber die Deza den Standpunkt, dass durch ihre Tätigkeit den Ländern geholfen werden soll, dass solche humanitären Hilfen gar nicht mehr bzw. in einem beschränkteren Umfang als früher nötig sein werden. So ist festzustellen, dass bereits heute die für die Zukunft wichtige Entwicklungszusammenarbeit bei einer Grössenordnung von rund 900 Millionen Franken liegt und sich die humanitäre Hilfe auf einer Grössenordnung von 300 Millionen Franken bewegt.

Diese Tendenz der Entwicklungszusammenarbeit ist richtig; sie ist es auch deshalb, weil die Schweiz weniger mit Quantität operieren kann, ihre Art der Entwicklungszusammenarbeit jedoch sehr intensiv auf dem Element der Qualität beruht. Wir durften uns in der Finanzkommission davon überzeugen, dass die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit im internationalen Kontext einen sehr guten Ruf geniesst. Die Art und Weise, wie Entwicklungsprojekte angegangen werden; die Art und Weise, wie versucht wird, möglichst einheimische Kräfte in die Tätigkeit einzubeziehen; die Art und Weise, wie es der Deza gelingt, mit anderen Departementen und ausländischen Organisationen ein Maximum an Effizienz zu erreichen, ist beeindruckend. [PAGE 1071]

Bezüglich einer langfristigen Optik kann gesagt werden, dass das Ziel des Bundesrates, wonach die Entwicklungshilfe auf einen Anteil von 0,4 Prozent des BIP ansteigen soll, nach wie vor besteht. Der Weg, der dahin führt, ist jedoch auch im Einverständnis mit dem Parlament ein bedeutend längerer geworden, weil die Finanzlage unseres Bundes es nicht erlaubt, in diesem Bereich bedeutend höhere Ausgaben zu tätigen, als das in der Vergangenheit der Fall war. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die schweizerische Entwicklungshilfe auch im nächsten Jahr einen Anteil von immerhin 0,34 Prozent des BIP aufweist. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die von privater Seite geleistete Entwicklungshilfe im internationalen Vergleich wohl an einer der obersten Stellen steht. Dies sind eher generell gehaltene Bemerkungen zum Budget des EDA.

Mit Bezug auf die Nachträge sind keine Anträge zu stellen, sodass ich Ihnen beliebt mache, sowohl die Nachträge wie auch das Budget des EDA zu genehmigen.