Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-12-02
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Hier ist daran zu erinnern, dass beide Räte dem bundesrätlichen Kürzungsantrag entsprochen haben. Der Nationalrat hat nun beschlossen, Artikel 55 Absatz 2bis zu streichen. Wenn ich mich nicht irre, lag unserer Beratung das letzte Mal ein gleich lautender Antrag von Kollege Fünfschilling vor.
Das Entlastungsziel ist erreicht. Wenn Artikel 55 Absatz 2bis gestrichen würde, wie dies der Nationalrat beschlossen hat, bliebe die Möglichkeit der Kompensation der Subvention über die Festsetzung der Empfangsgebühren bestehen. Der Bundesrat hätte dann allerdings ohne die zur Diskussion stehende gesetzliche Grundlage kein Weisungsrecht gegenüber der SRG, dass sie einen Anteil aus den Empfangsgebühren zweckgebunden für das publizistische Angebot für das Ausland einzusetzen habe. Es sind aber im Gesetz bereits zusätzliche Sicherungen vorhanden.
Aus diesen Gründen und im Interesse, eine Differenz zu beseitigen, beantragen wir hier, dem Nationalrat zu folgen.
Wenn Sie gestatten, werde ich den gesamten AHV-Bereich "uno actu", im Sinne der Orientierung, erledigen. Es geht hier um zwei Dinge: zum einen um Artikel 103 - die Absätze 3 und 4 -, was dann sinngemäss auch für das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung gilt. Diese Bestimmungen wurden vorsorglich in dieses Entlastungsprogramm aufgenommen. Mit der 11. AHV-Revision ist nun die Gefahr gebannt, dass das Mehrwertsteuerprozent nicht dem Bund zugute kommt. Deshalb können wir diese Bestimmungen hier streichen und uns - mit anderen Worten - dem Beschluss des Nationalrates anschliessen.
Das zweite Thema ist die einmalige Aussetzung des Mischindexes. Hier beantragen wir Ihnen ebenfalls, dem Nationalrat zu folgen, d. h., auf diese Massnahme zu verzichten, zumal diese Massnahme zweifelsohne zu den Massnahmen in den politisch wohl sensibelsten Bereichen dieses Entlastungsprogrammes gehört.
Wir beantragen Ihnen, sich im Bereich der Ziffern 11 und 12 dem Nationalrat anzuschliessen.