Lexipedia

preparatory:AB 39996

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Dieser Bereich war im Entlastungsprogramm 2003 gemäss Antrag des Bundesrates nicht enthalten. Diese Bestimmungen wurden also vom Nationalrat aufgenommen.

Um was geht es? Es geht um zwei Absätze in Artikel 26 des Bundesgesetzes über die Pensionskasse. Absatz 2 sieht vor, dass sich der Bund nach der Errichtung der Publica per 1. Januar 2003 verpflichtet, den aufgelaufenen Fehlbetrag von 12 Milliarden Franken spätestens in acht Jahren abzutragen und bis dahin mit 4 Prozent zu verzinsen. Die Fehlbetragsschuld des Bundes beträgt im Verhältnis zur Bilanzsumme der Publica etwa 40 Prozent. Nun hat der Nationalrat beschlossen, diese Fehlbetragsschuld zur Durchschnittsrendite der Bundesobligationen anstatt zu 4 Prozent zu verzinsen.

Es handelt sich hier um eine komplexe Materie. Das Ganze hängt mit dem noch geltenden Leistungsprimat zusammen. Der Beschluss des Nationalrates könnte zwar zu kurzfristigen Einsparungen führen. Es wären aber zusätzliche Sanierungsbeiträge damit verbunden. Hinzu kommt, dass die Sache auch politisch brisant ist. Allerdings ist zuzugestehen, dass von der Sache her der Beschluss des Nationalrates sicher etwas für sich hat. Aber es ist ohnehin so, dass der Bundesrat beabsichtigt, diesbezüglich dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten. Wir sind deshalb der Auffassung, man sollte jetzt dieses Entlastungsprogramm mit dieser Materie nicht belasten.

Aus diesem Grunde beantragen wir hier, dem Beschluss des Nationalrates nicht zu folgen. Dasselbe gilt mutatis mutandis auch für Artikel 26 Absatz 4: Hier hat der Nationalrat die so genannte Härtefallklausel gestrichen. Diese Härtefallklausel sieht vor, dass der Bund die Fehlbetragsschuld der angeschlossenen Organisationen der Pensionskasse ganz oder teilweise übernehmen kann, wenn die Bezahlung für die betreffenden Organisationen eine schwerwiegende finanzielle Härte zur Folge hat. Das Parlament hat seinerzeit bei der Beratung des Pensionskassengesetzes dieser Härtefallklausel aus Überzeugung zugestimmt, dieser Härtefallklausel, die eben zum finanziellen Gleichgewicht der Publica beiträgt.

Wir beantragen, wie bereits erwähnt, hier dem Nationalrat nicht zu folgen. Das betrifft, wie gesagt, die Ziffer 3a der Vorlage 1.