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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-12-02

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich dem Bundesrat für seine ausführliche Antwort danken. Sie zeigt in einigen Bereichen doch auf, dass die mit der Interpellation aufgeworfenen Fragen - sie betreffen ja nicht nur die mit dem Entlastungsprogramm getroffenen Massnahmen, sondern das Asylwesen generell, auch im Hinblick auf die bevorstehende Asylgesetzrevision - zum Teil erfüllt sind oder dass der Bundesrat bereit ist, die Kantone beim Vollzug weiter zu unterstützen. Es bleiben aber eine ganze Reihe offener Fragen. Im Bereich der Asylgesetzgebung besteht meines Erachtens nach wie vor Handlungsbedarf.

Im Rahmen einer Zusammenkunft der Mitglieder des Ständerates und der Konferenz der Kantonsregierungen während der vergangenen Herbstsession wurden wir seitens der Kantone auf die schwierigen Vollzugsprobleme im Asylbereich aufmerksam gemacht, aber auch auf die zum Teil unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bund und Kantonen in Fragen der Verantwortlichkeiten und bezüglich der Handhabung des Asylrechtes. Die in meiner Interpellation aufgeworfenen Fragen stammen von den Kantonen. Ich verhehle nicht: allen voran aus dem Kanton Zürich. Dieser ist nicht nur wegen der hohen Asylbewerberzahlen stark betroffen, sondern auch durch den Vollzug der Ausschaffungen über den Flughafen samt dem Betrieb des dazugehörigen Ausschaffungsgefängnisses.

Wir könnten nun heute über einzelne Punkte der Interpellation und über die entsprechenden bundesrätlichen Antworten eine ausführliche und detaillierte Diskussion führen. Alle in der Interpellation aufgeworfenen Fragen bzw. Lösungsvorschläge haben einzig und allein das Ziel, durch griffigere gesetzliche Bestimmungen mit klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten und Vollzugspflichten den Asylmissbrauch einzudämmen bzw. wo immer möglich zu verhindern.

Diese notwendige Debatte sollte aber meines Erachtens hier im Plenum nicht so nebenbei am Rande des Entlastungsprogramms geführt werden. Eine gründliche und vertiefte Auseinandersetzung muss im Rahmen der Botschaft 02.060 zur Teilrevision des Asylgesetzes in der vorberatenden Kommission intensiv geführt werden. Ich möchte deshalb heute nur ein paar allgemeine Bemerkungen zu dieser ganzen [PAGE 1052] Problematik machen und bitte unsere SPK, bei der Behandlung der Asylgesetzrevision die mit dieser Interpellation aufgeworfenen Fragen der Kantone sowie auch die entsprechenden Antworten des Bundesrates im Detail zu prüfen. Nötigenfalls sind die Kantone in der SPK anzuhören. Die sich aufgrund einer vertieften Prüfung aufdrängenden zusätzlichen Gesetzesänderungen müssen dannzumal unbedingt noch in die Vorlage aufgenommen werden. Ich danke der Kommission zum Voraus, dass sie in dieser wichtigen Frage gute Vorarbeit leisten wird.

Fast jeden Monat kann man den Medien entnehmen, wie die Länder in Europa ihre Asylgesetzgebung zum Teil massiv verschärfen. Alle unsere Nachbarländer haben in der letzten Zeit ihre Gesetze verschärft, zuletzt Italien und Österreich. Kürzlich habe ich auch gelesen, dass in England neuerdings Asylgesuche gar nicht mehr entgegengenommen werden, wenn der Bewerber keine Papiere hat. Mit anderen Worten: Ohne Ausweispapiere kann ein Asylbewerber in England kein Asylgesuch stellen. Papierlose Einwanderer werden anscheinend formlos in Gewahrsam genommen, bis die Papiere beschafft sind. Dies zwingt natürlich die Asylsuchenden zur Preisgabe ihrer wahren Identität und zur Mithilfe bei der Wiederbeschaffung der Ausweispapiere. Erst dann wird das Gesuch überhaupt geprüft, und dank den dann vorliegenden Papieren ist nach einem allfälligen negativen Asylentscheid auch die sofortige Rückschaffung problemlos möglich.

Die heutige diesbezügliche Situation in unserem Land ist geradezu grotesk. Denn renitentes und unkooperatives Verhalten seitens der Asylsuchenden wird bei uns geradezu belohnt. Das Bundesamt für Flüchtlinge und die Asylrekurskommission entscheiden über Asylgesuche von Personen, deren Identität und Herkunft sie nicht kennen, so nach dem Motto: "Ich weiss zwar nicht, woher du kommst und wer du bist, aber ich weiss ganz sicher, dass du kein Flüchtling bist." Wenn sich die Schweiz in der Verschärfung des Asylgesetzes nicht dem europäischen Niveau angleicht, werden wir geradezu zu einer Traumdestination für so genannte Wirtschaftsflüchtlinge werden.

Echte Flüchtlinge, das heisst politisch verfolgte oder nach Leib und Leben bedrohte Menschen, müssen ihre Papiere ja weiss Gott nicht wegwerfen oder verbergen, sie brauchen ihre Herkunft nicht zu verschleiern. Diesen echten Flüchtlingen wollen wir gemäss unseren humanitären Traditionen ja auch Asyl und Aufenthalt in unserem Lande gewähren. Ohne griffiges Asylgesetz, begleitet von einem konsequenten Vollzug, wird jedoch der Zuwanderungsdruck gerade von unechten Asylbewerbern - und das sind heute über 90 Prozent - noch massiv zunehmen. Schon bald einmal wird die Bevölkerung unsere in Klammern "zu large" Asylpolitik nicht mehr mittragen, und das könnte gravierende Auswirkungen haben: Wir hätten uns eine leider zunehmende Ausländerfeindlichkeit in unserem Land selber zuzuschreiben.

Der vergangene Wahlkampf hat mir hier tatsächlich wieder einmal die Augen geöffnet: Praktisch an jeder Wahlveranstaltung, an jedem Podiumsgespräch kam, sobald das Publikum Fragen stellen konnte, das Asylproblem aufs Tapet. Kollegin Trix Heberlein kann das bestätigen, wir waren ja meist gemeinsam unterwegs. Wir haben eindrücklich gesehen und gehört, wie die Asylfrage die Leute beschäftigt, und ihre Besorgnis war deutlich zu spüren. Wir haben dem Publikum jeweils versichert, dass die bestehenden Probleme mit der laufenden Revision des Asylgesetzes nun gelöst würden. Dieses Versprechen wurde auch seitens des Bundesrates vor der Abstimmung über die Asyl-Initiative abgegeben, und sicher haben auch andere Kolleginnen und Kollegen im Wahlkampf solche Zusicherungen gemacht. Dieses Versprechen müssen wir nun einlösen.

Die Schweiz hat kein Ausländerproblem, ganz bestimmt nicht; sie hat aber ein Asylproblem. Dies betone ich immer wieder, und die beiden Dinge sind auch ganz klar voneinander zu trennen. Frau Bundesrätin Metzler hat kürzlich gesagt, die Schweiz sei ein Einwanderungsland. Im üblichen Sinne teile ich diese Auffassung durchaus: Wir sind auf tüchtige ausländische Arbeitskräfte angewiesen, vor allem auf hoch qualifizierte Spezialisten, aber auch auf weniger qualifizierte so genannte Hilfskräfte. Ein Einwanderungsland braucht aber eine Einwanderungspolitik, die diesen Namen auch verdient, und die haben wir derzeit nicht. Mit unserer Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, mit der immer grösser werdenden Grauzone zwischen dem Asylgesetz und dem Anag laufen wir Gefahr, den Unterschied zwischen Ausländerrecht und Asylpolitik immer mehr zu verwischen, bis uns der Überblick letztlich gänzlich fehlt. Es gibt hier eigentlich nur zwei mögliche Wege: Entweder wir trennen Asyl- und Ausländerpolitik scharf und deutlich, oder wir bemühen uns, in unserem Lande eine ganzheitliche, umfassende und vorausschauende Migrationspolitik zu implementieren. Eine Migrationspolitik, welche die Wanderungsphänomene und deren Zielkonflikte frühzeitig erkennt, welche auch die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse vorausschauend berücksichtigt und konsensorientierte Lösungen ermöglicht, die vor allem auch den Missbrauch verhindert und damit die Kosten senkt.

Kürzlich ist mir wieder einmal die Schrift mit dem Titel "Bericht über eine Schweizerische Migrationspolitik" in die Hände gekommen. Sie wurde 1995 noch von Peter Arbenz verfasst. Seither sind einige Veränderungen zu verzeichnen, und im strukturellen Bereich wurde auch einiges davon umgesetzt. Verschiedenes ist aber immer noch hängig, und meines Erachtens treffen die Grundaussagen in diesem Papier nach wie vor zu. Es könnte sich lohnen, Frau Bundesrätin, diesen Bericht wieder einmal hervorzuholen und allenfalls auf die heutigen Verhältnisse aufzudatieren, aber vielleicht ist dies bereits geschehen und entzieht sich lediglich meiner Kenntnis.

Ich habe einleitend dargelegt, warum ich heute nicht im Detail auf die Antwort des Bundesrates eingehen möchte. Gestatten Sie mir aber abschliessend doch noch eine Bemerkung zum Einleitungssatz in dieser Antwort. Der Bundesrat schreibt, dass es ja in der Hand des Parlamentes liege, zusätzliche gesetzliche Massnahmen zu beschliessen, wie sie zum Beispiel die Forderungen 1, 4, 6 und 9 der Interpellation nötig machen. Diese Aussage strotzt nicht gerade von Führungsstärke des Bundesrates. Ich habe bis heute die Aufgabe und die Verantwortung einer Exekutive schon etwas anders verstanden. Es ist doch die ureigenste Aufgabe der Regierung, vorausschauend vom Parlament jene gesetzlichen Instrumente zu fordern bzw. zu beantragen, welche sie zur Lösung eines bestehenden oder noch besser künftigen Problems und zu dessen Vollzug benötigt. Wenn der Bundesrat hier sagt, es sei Sache des Parlamentes, die nötigen Massnahmen zu beschliessen, degradiert er sich ja selbst zum Vollzugsorgan des Parlamentes und gibt diesem die Führung ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so gemeint ist, und ich möchte den Bundesrat dringend bitten, hier seine Führungsverantwortung wahrzunehmen. Es ist seine Aufgabe, zusammen mit den Kantonen griffige und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten und diese, wo erforderlich, dem Parlament zu beantragen. Er kann sicher sein, dass wir ihn dabei tatkräftig unterstützen werden.

Die letzte Asylinitiative ist in der Volksabstimmung ja wirklich nur hauchdünn abgelehnt worden. Wenn wir jetzt nicht handeln, hat die nächste Initiative dann tatsächlich Erfolg. Volksinitiativen haben in der Regel ja die Angewohnheit, über das Ziel hinauszuschiessen, und dem sollten wir wirklich zuvorkommen. Es wäre ein Armutszeugnis für Regierung und Parlament, wenn uns hier letztlich das Volk eine griffige Lösung des Asylproblems aufzwingen müsste. Dann hätten wir unsere gemeinsame Verantwortung nicht wahrgenommen. Wir müssen uns im Rahmen der bevorstehenden Gesetzesrevision in Sachen Asylpolitik zusammenraufen und eine konsequente, konsensfähige und von der breiten Bevölkerung akzeptierte Lösung präsentieren. Ich bin davon überzeugt, dass dies trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen möglich ist, möglich sein muss.

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