Frick Bruno · Ständerat · 2003-12-03
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Die Frage, die Herr David gestellt hat, lautet: Ist das Bankkundengeheimnis verfassungsstufenwürdig, oder genügt das Gesetz? Das ist an sich eine technische Frage, wir haben es bisher auf Stufe Gesetz geregelt.
Die Gründe, die Herr David juristisch dargelegt hat, haben einiges für sich. Aber wir dürfen nicht nur eine rechtliche, wir müssen auch eine politische Beurteilung vornehmen. Wenn wir den Standesinitiativen Folge geben, anerkennen wir im heutigen ersten Schritt lediglich den Handlungsbedarf, auf Verfassungsstufe zu regeln oder nicht. Die Ausgestaltung ist anschliessend der zweite Schritt.
Die Ausgestaltung ist nicht an die Vorgabe der Kantone gebunden. Die Verfassungsbestimmung kann beispielsweise auch heissen: "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet; das Nähere regelt das Gesetz."
Nun soll auf Verfassungsstufe gehoben werden, was heute auf Gesetzesstufe besteht. Das ist eigentlich die Frage, die wir heute beantworten müssen, und das ist eine Ermessensfrage. Die Bundesverfassung ist noch nie ein abgeschlossenes juristisches Werk gewesen. Sie ist nicht für die Ewigkeit gebaut, sondern ist der Spiegel der jeweiligen aktuellen politischen Probleme.
Erinnern wir uns, dass vor knapp 100 Jahren die Bestimmung in die Verfassung aufgenommen wurde, dass die Alpenkantone Uri, Graubünden und Wallis an die Schneeräumung rund 250 000 Franken pro Jahr erhielten. Das war damals ein wichtiges politisches Problem und war verfassungswürdig. Heute, im internationalen Kontext, ist das Bankkundengeheimnis ein höchst politischer Wert und birgt viel Brisanz und Zündstoff in sich.
Ich teile juristisch gesehen die Auffassung von Herrn David; politisch gesehen teile ich sie aber nicht ganz. Er hat gesagt, wir würden mit dem Folgegeben zu den Initiativen Unsicherheit schaffen. Ich beurteile die Sache umgekehrt. Wenn wir diesen Initiativen nicht Folge geben, können wir im Ausland viel mehr Unsicherheit in dem Sinn auslösen, als man sich fragt: Ist denn die Schweiz jetzt nicht mehr derart entschlossen, wie sie es noch vor kurzem in den Verhandlungen war?
Aufgrund dieser Betrachtung komme ich zum Schluss, dass das Bankkundengeheimnis durchaus auf Verfassungsstufe geregelt werden soll. Es ist ein aktuelles politisches Problem höchster Brisanz - nicht nur aus finanziellen Gründen, weil 25 Prozent des Volkseinkommens vom Finanzplatz abhängen, sondern auch aus moralisch-ethischer Sicht. Das Bankkundengeheimnis ist auch der Spiegel unseres Schutzes der Privatsphäre und der Eigenverantwortung, der Selbstdeklaration mit dem System der Verrechnungssteuer. Auch insofern dürfen wir dem Bankkundengeheimnis einen hohen Stellenwert geben.
Nachdem ich das gesagt habe, stimmen Sie mir zweifellos alle bei, dass die heutigen Einschränkungen, die heutigen Rahmenbedingungen weiterhin gelten: die Sorgfaltspflichten der Banken, welche weiterhin auf einem hohen Standard sein sollen, und auch unsere Überzeugung, dass das Bankkundengeheimnis nie Schutz für kriminelle Machenschaften bieten darf.
In diesem Sinne kann ich mich sehr gut dem Antrag anschliessen, den vier Standesinitiativen sei Folge zu geben.