Hess Hans · Ständerat · 2000-03-23
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-23
Wortprotokoll
Im Randtitel wird der Hinweis auf das schwerste in diesem Artikel mit Strafe bedrohte Delikt aufgenommen, nämlich das Führen von Motorfahrzeugen trotz Ausweisentzug. Die Strafbestimmung soll verschärft und neu als Vergehen ausgestaltet werden, das mit Gefängnis oder Busse bestraft wird.
Die Kommission beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.