David Eugen · Ständerat · 2003-12-04
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04
Wortprotokoll
Die Kommission ist sich im Klaren, dass wir in diesem Umgang beim BVG nur die Frage der dem BVG unterstellten Kassen geregelt haben, hingegen nicht das Problem der öffentlichen Kassen. Mit anderen Worten: Diese Vorlage enthält keine Regelung bezüglich der Sanierungsmassnahmen bei öffentlichen Kassen. Die Kommission hat sich im Rahmen ihrer Beratungen dieser Sanierungsvorlage überlegt, eine Gesetzesbestimmung aufzunehmen, die auch bei den öffentlichen Kassen Klarheit darüber schaffen würde, wann welche Sanierungsmassnahmen zu ergreifen wären. Insbesondere wurde ein Vorschlag diskutiert, wonach die öffentlichen Körperschaften in ihren Gesetzen klare Garantiezusagen für ihre öffentlichen Kassen machen müssen. Soweit diese Garantiezusagen bestehen, soll es keine Unterdeckung geben; wenn Garantiezusagen aber nicht oder nicht in hinreichendem Umfang bestehen, tritt eine Unterdeckung ein, und damit ist auch eine öffentliche Kasse verpflichtet, diese Massnahmen zu treffen.
Der Bundesrat hat uns erklärt, er würde es vorziehen, wenn wir das nicht ins Gesetz aufnähmen. Er wolle aber sehr schnell - im kommenden Sommer, wenn ich richtig verstanden habe - mit einer entsprechenden Vorlage kommen, die dieses Problem angehe. (Zwischenbemerkung Bundespräsident Couchepin) Nicht im Sommer? Aber sehr bald, denn das ist eine wichtige Frage. In der Kommission finden wir es dringend, dass das Thema der öffentlichen Kassen behandelt wird und die möglichen Sanierungsmassnahmen aufgezeigt werden. Deshalb haben wir dem Bundesrat den Auftrag erteilt, das jetzt zu machen.
Ich muss sagen: Die Sache ist meines Erachtens so dringend und so ernst - ich spreche hier hoffentlich immer noch im Namen der Kommission -, dass wir bei der Form der Motion bleiben, weil es uns sehr Ernst ist damit, dass das auch gemacht wird.
Daher empfehle ich Ihnen, die Motion nicht zum Postulat abzuschwächen.